Frage: Wohnungsmietvertrag

Hallo! ich beschreibe kurz meine Situazion.Ich wohne seit Oktober 2005 in Wohnung, die uns jetzt zu teuer geworden ist,weil wir kein Erziehungsgeld mehr kriegen(unser Sohn ist im Januar 2 geworden)und wir haben biligere Wohnung gefunden.Wir wollten Wohnung kündigen mit 3 monate Kündigungsfrist.Aber unser Vermieter hat im Wohnungsmietevertrag geschrieben, dass wir erst nach 3 Jahre überhaupt kündigen dürfen.Wir haben mit ihm geredet, hat nichts gebracht.Ich habe aber gehört, dass diese 3jahre Verträge darf man normaleweise nicht machen,Kann uns unser Vermieter dazu zwingen, dass wir in diese Wohnung noch bis Oktober 2008 da bleiben?Auch wenn wir uns dass nicht mehr leisten können???? Bitte, bitte um eine Antwort.Ist für uns sehr wichtig!!! DANKE

Mitglied inaktiv - 20.01.2008, 21:35



Antwort auf: Wohnungsmietvertrag

Hallo, bitte Hinweise lesen - gehört nicht her! Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.01.2008



Antwort auf: Wohnungsmietvertrag

Ihr habt eine 3monatige Kündigungsfrist, auch wenn der Vermieter sich auf den Kopf stellt !!

Mitglied inaktiv - 21.01.2008, 16:09