Frage: wohnungs frage

Hallo, Da ich ja ne wohnug suche.ich aber erst ein whg.angebot brauche und es dem amt zeigen muss und warten muss auf zustimmung.wie ist das denn wie lange kann mir die neue wohnung frei gehalten werden und ab wann kann ich einziehen?eine suchen wenn ab sofort oder erst paar wochen später wegen kündigungsfrist?? Danke.

von mama2010 am 19.04.2012, 11:19



Antwort auf: wohnungs frage

Da Sie einen Anwalt haben …

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.04.2012



Antwort auf: wohnungs frage

RUB! Warum fragst du nicht deine Anwältin, bei der du doch Dienstag warst? Die wird von dir dafür bezahlt, dir solche Fragen zu beantworten.

von arlett1978 am 19.04.2012, 11:23



Antwort auf: wohnungs frage

Kann doch egal sein.wo ich frage und nein die wird nicht bezahlt!! Danke wieder sowas kommen musste!

von mama2010 am 19.04.2012, 11:28



Antwort auf: wohnungs frage

Dir wurde doch schon alles ausführlich beantwortet! Wenn Du nicht willst, dass Dir jemand in Deine Angelegenheiten dreinredet, dann geh doch einfach arbeiten! (Mache ich mit 2 Kindern auch....) Willst Du auf Staatskosten leben, dann akzeptiere auch die Bedingungen dafür!!!!! Frechheit, was Du Dir so einbildest! Auf Kosten der Allgemeinheit mehr Zimmer fordern, als so mach arbeitender Mensch zur Verfügung hat..... Ich fände es tatsächlich unmöglich, wenn Dir eine Wohnung bewilligt wird. Du hast eine und wenn Du mehr willst, geh in die Arbeit!

von silke_k am 19.04.2012, 11:49



Antwort auf: wohnungs frage

1. Mal ist es gerechtfertigt das.ich umziehen ok! Sonst würde ich hier nicht nachfragen! 2.wie immer ist die frage hier nicht an euch.gerichtet

von mama2010 am 19.04.2012, 11:54



Antwort auf: wohnungs frage

gerade weil du eine Anwältin hast. Du wirst schon sehen, wenn du eine gehörige Rechnung von deiner Anwältin bekommst, ich gönne es dir. Und nein, da brauchst du niemanden fragen, das Jobcenter zahlt noch keine Anwälte. Das musst du schon selber tun. Und lern erstmal richtiges Deutsch. Was bist du denn für ein Vorbild für deine Kinder.

von arlett1978 am 19.04.2012, 12:40



Antwort auf: wohnungs frage

also dann antworte ich mal wie das hier ist 1. angebot vom vermieter einholen 2.bei der ARGE einreichen mit antrag auf neue wohnung 3.bei Genehmigung der neuen wohnung damit zum vermieter und mietvetrag machen und alte wohnung kündigen sollte der vermieter die wohnung in der zwischenzeit vergeben hast du pech gehabt, es gibt viele leute die eine wohnung suchen, meines wissens nach ist de rvermeiter nicht verppflichtet die wohnug frei zu halten und wie schon egschrieben du wirst keine natwort bekommen da du eine anwältin hast

von kati1976 am 19.04.2012, 12:54



Antwort auf: wohnungs frage

Schnell einziehen kann wird er Sie sicher nicht freihalten. Wieso musst du den Anwalt nicht bezahlen?über irgendwas muss er ja finanziert werden?

von CKEL0410 am 19.04.2012, 14:01



Antwort auf: wohnungs frage

den anwalt auf beratungsschein. da mußt du nicht lange fragen, wer den zahlt, ckel, du und ich. und arlett auch :-)

Mitglied inaktiv - 19.04.2012, 14:05



Antwort auf: wohnungs frage

und deshalb k... mich solche Menschen an. Und prahlt dann noch im Monatsforum, was für "tolle" Tipps ihr die Anwältin gegeben hat. Die Tipps bekommt sie überall. Ich glaub, die Anwältin hat keinen Bock auf die.

von arlett1978 am 19.04.2012, 14:13



Antwort auf: wohnungs frage

Somit hat sich die fragerrei erledigt!

von CKEL0410 am 19.04.2012, 14:19



Antwort auf: wohnungs frage

http://www.rund-ums-baby.de/recht/Widerspruch-zwecks-umzug-abgelehnt_89372.htm Abgesehen davon macht Frau Bader Familienrecht und kein Mietrecht !

von Mogli18 am 19.04.2012, 14:38