Frage: Wohngeldantrag

Hallo Frau Bader, ich möchte während der Elternzeit und während des Bezuges von Elterngeld zusätzlich einen Antrag auf Wohngeld stellen. Da ist eine Anlage für den Arbeitgeber (Verdienstbescheinigung) dabei. Ich habe in der Zeit ja aber gar keine Einkünfte vom Arbeitgeber. Muss ich diesen Vordruck trotzdem ausfüllen lassen oder reicht der Elterngeldbescheid? Mit freundlichen Grüßen Stefanie Delloch

von Steffi und Baby am 26.12.2017, 09:35



Antwort auf: Wohngeldantrag

Hallo, da brauchen Sie trotzdem die Bescheinigung Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.12.2017



Antwort auf: Wohngeldantrag

Der Elterngeldbescheid reicht aus, vielleicht zusätzlich einfach die Jahresabrechnung beilegen. LG

von Annimais am 26.12.2017, 18:08