Wie wird das Freistellungsgehalt bei Umsatzbeteiligung berechnet?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wie wird das Freistellungsgehalt bei Umsatzbeteiligung berechnet?

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin angestellte Ärztin und bekomme monatlich ein Grundgehalt und einen laufenden Umsatz ausbezahlt. Bei mir wird, abrechnungstechnisch bedingt, immer erst 2 Monate später der entsprechende Umsatz ausbezahlt. Ich bin im Moment frei gestellt und sollte nun eine Lohnfortzahlung erhalten. Wenn die Monate Januar bis März gelten (280-Tage vor Geburtstermin) kann dann auch der tatsächlich erwirtschaftete Umsatz in diesen Monaten berücksichtigt werden oder muss unbedingt der 2 Monate verzögerte Umsatz, der in diesen Monaten erst ausbezahlt wurde, berechnet werden? Ich danke Ihnen für Ihre Auskunft! Mit freundlichen Grüßen.

von Zahnfee179 am 07.05.2013, 12:48



Antwort auf: Wie wird das Freistellungsgehalt bei Umsatzbeteiligung berechnet?

Hallo, meinen Sie Mutterschutzlohn, also den Lohn bei einem BV? Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.05.2013



Antwort auf: Wie wird das Freistellungsgehalt bei Umsatzbeteiligung berechnet?

Ja genau. Ich habe ein Berufsverbot.

von Zahnfee179 am 08.05.2013, 17:22