Sehr geehrte Frau Bader, ich bin angestellte Ärztin und bekomme monatlich ein Grundgehalt und einen laufenden Umsatz ausbezahlt. Bei mir wird, abrechnungstechnisch bedingt, immer erst 2 Monate später der entsprechende Umsatz ausbezahlt. Ich bin im Moment frei gestellt und sollte nun eine Lohnfortzahlung erhalten. Wenn die Monate Januar bis März gelten (280-Tage vor Geburtstermin) kann dann auch der tatsächlich erwirtschaftete Umsatz in diesen Monaten berücksichtigt werden oder muss unbedingt der 2 Monate verzögerte Umsatz, der in diesen Monaten erst ausbezahlt wurde, berechnet werden? Ich danke Ihnen für Ihre Auskunft! Mit freundlichen Grüßen.
von Zahnfee179 am 07.05.2013, 12:48