Wichtig!!!!!!!!!! wie ist es, wenn man........................

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wichtig!!!!!!!!!! wie ist es, wenn man........................

1.)...von selbst kündigt mit dem arbeitslosengeld? hat man anspruch darauf, oder nicht? bei meinem partner wären es nur 2 monate, die er daheim bleiben will. denn momentan bin ich im mutterschutz, und er will anfang nächsten jahres in den erziehungsurlaub gehen. 2.) und wo ist derjenige versichert, der im erziehungsurlaub ist? ist er familienversichert? sehr, sehr wichtig ist mir aber die beantwortung der ersten frage. vielen lieben dank für eure hilfe. linda

Mitglied inaktiv - 13.11.2000, 07:11



Antwort auf: Wichtig!!!!!!!!!! wie ist es, wenn man........................

Liebe Linda, wenn man ohne wichtigen Grund kündigt, ist man 12 Wo. gesperrt. Wie das mit der KK ist, kann man so pauschal nicht sagen. Sind Sie privat oder gesetzlich versichert? Sind Sie eigenständig versichert etc. Das muß man wissen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.11.2000



Antwort auf: Wichtig!!!!!!!!!! wie ist es, wenn man........................

Hallo Linda, wenn man seine Stelle selber kündigt wird man für das Arbeitslosengeld gesperrt, ich glaube für 12 Wochen. D. h. man bekommt in der Zeit kein AL-Geld. Warum will denn dein Mann kündigen, wenn er eh in Erziehungsurlaub gehen will? Dein Mann kann doch in EU gehen und seinen Job "behalten". Die Krankenversicherung im EU läuft in der eigenen KK weiter. Wenn man gesetzl. versichert ist läuft es beitragsfrei weiter. Ist man privat versichert muß mann (soweit ich weiß) die Beiträge weiter zahlen. Gruß Angela

Mitglied inaktiv - 13.11.2000, 10:53



Antwort auf: Wichtig!!!!!!!!!! wie ist es, wenn man........................

Bei Eigenkündigung ohne triftigen Grund tritt zumeist eine mehrwöchige Sperre in Kraft (bin mir nicht sicher aber soweit ich weiß, mindestens 6 Wochen). In dieser Zeit erhält man kein ALG. Im ErzU ist man beitragsfrei weiterversichert (Singles oder Selbstzahler) oder aber in der Familienversicherung weiterhin versichert (z.b. beim Ehemann) (bei Pflichtversicherten) - bei Privatversicherten wäre es bei der KK zu erfragen. LG Vanessa & Co.

Mitglied inaktiv - 13.11.2000, 11:31