Werden Unterhaltsansprüche verzinst?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Werden Unterhaltsansprüche verzinst?

Hallo, ich habe angefangen, die aufgelaufenen Unterhaltsschulden aufzulisten, damit mein Sohn diese einfordern kann. Von 18 Jahren Anspruch habe ich jetzt 6 Jahre aufgelistet und würde auch erst mal diese schriftlich geltend machen. Aber wie ist das mit Zinsen? Stehen die meinem Kind auch zu? Wenn ja: wieviel %?

von ungewohnt am 01.04.2013, 11:05



Antwort auf: Werden Unterhaltsansprüche verzinst?

Hallo, 5 % über dem Basiszinssatz. Auszurechnen bei http://www.basiszins.de/ Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.04.2013



Antwort auf: Werden Unterhaltsansprüche verzinst?

Ich habe jetzt gelesen, dass eine Verzinsung jeweils ab Fälligkeit in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz gilt. Wenn ich keine Berechnung des Basiszinssatz raussuchen möchte, könnte ich doch einfach mit 6 % verzinsen also über die gesamte Laufzeit. Abgesehen davon, dass ich nicht daran glaube, jemals diese Beträge zu erhalten, ist mir der Aufwand zu groß.

von ungewohnt am 01.04.2013, 18:00



Antwort auf: Werden Unterhaltsansprüche verzinst?

Da kannst du die Zinsen ausrechnen. Aber nur die Zinsen seit dem 1.1.10. Alle anderen sind verjährt.

von ALF0709 am 01.04.2013, 18:08