Hallo,
ich habe angefangen, die aufgelaufenen Unterhaltsschulden aufzulisten, damit mein Sohn diese einfordern kann.
Von 18 Jahren Anspruch habe ich jetzt 6 Jahre aufgelistet und würde auch erst mal diese schriftlich geltend machen.
Aber wie ist das mit Zinsen? Stehen die meinem Kind auch zu? Wenn ja: wieviel %?
von
ungewohnt
am 01.04.2013, 11:05
Antwort auf:
Werden Unterhaltsansprüche verzinst?
Hallo,
5 % über dem Basiszinssatz. Auszurechnen bei http://www.basiszins.de/
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.04.2013
Antwort auf:
Werden Unterhaltsansprüche verzinst?
Ich habe jetzt gelesen, dass eine Verzinsung jeweils ab Fälligkeit in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz gilt.
Wenn ich keine Berechnung des Basiszinssatz raussuchen möchte, könnte ich doch einfach mit 6 % verzinsen also über die gesamte Laufzeit.
Abgesehen davon, dass ich nicht daran glaube, jemals diese Beträge zu erhalten, ist mir der Aufwand zu groß.
von
ungewohnt
am 01.04.2013, 18:00
Antwort auf:
Werden Unterhaltsansprüche verzinst?
Da kannst du die Zinsen ausrechnen. Aber nur die Zinsen seit dem 1.1.10. Alle anderen sind verjährt.
von
ALF0709
am 01.04.2013, 18:08