Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in der 11. ssw, als Altenpflegehilfskraft angestellt und befinde mich ab Montag im Beschäftigungsverbot vom AG aus, da mir dieser keinen Schonplatz zuteilen kann, Infektionsgefahr, etc. Soweit so gut. Jedoch bin ich gelernte Physiotherapeutin und jetzt ist meine Frage, ob ich Weiterbildungen im Bereich der Physiotherapie (z.B. manuelle Lymphdrainage) trotz des BV machen darf? Mit freundlichen Grüßen, sny
von sny am 13.09.2013, 23:18