Hallo Ich brauche auch einen Rat. Ich war bis ende august in elternzeit. Seid September arbeite ich wieder als Vollzeitkraft in einer Zahnarztpraxis. Vor dem Widereinstieg wurde mein Gehalt erhöht. Dies bekam ich auch schriftlich. Allerdings mit der Unterschrift der Praxismanagrin nicht meines AG. Dort stand drin das mein Gehalt für september bei 2100 liegt und nach absprache mit dem AG sich auf 2260 erhöht. Ende oktober hab ich das Gespräch mit ihm gesucht und er versprach mir die Gehaltserhöhung für November zu. Da ich aber mitte November schwanger wurde und mein Frauenarzt mir ein Beschäftigungsverbot aussprach glaube ich zahlt er mir die Gehaltserhöhung nun doch nicht. Denn die Abrechnung kam und da war das alte Gehalt drauf. Darf er mir das jetzt einfach streichen?? Und die andere frage ist das wir im November immer weihnachtsgeld bekommen. Dieses habe ich auch nicht erhalten. Wie sieht das da aus? Habe gehört man muss 1 jahr arbeiten um anspruch auf weihnachtsgeld zu haben. Stimmt das? Hoffe ihr könnt mir helfen Lg
Mitglied inaktiv - 30.11.2016, 12:47