Was, wenn das Kind sich nicht fremdbetreuen lässt?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Was, wenn das Kind sich nicht fremdbetreuen lässt?

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, bin mom. aber in Elternzeit und mein Arbeitsvertrag ruht. Da ich alleinerziehend bin, beziehe ich ALG2. Ab dem 3. LJ meiner Tochter muss ich meine Arbeit wieder aufnehmen, da dann mein Anspruch auf ALG2 endet. Was mache ich, wenn die Eingewöhnung im Kindergarten scheitert, schiefgeht oder meine Tochter die Fremdbetreuung verweigert? Mein Arbeitgeber könnte mich freistellen (oder unbezahlten Urlaub gewähren), aber wie soll ich dann meine Miete etc. bezahlen? Bekäme ich dann weiterhin ALG2? Wie liefe das? An wen müsste ich mich wenden? Gibt es für solche Fälle Regelungen? Ich bin in Sorge (habe zwar noch knapp ein Jahr Zeit), da meine Tochter sehr anhänglich ist und sich von niemendem sonst betreuen lässt und weiß nicht, was ich dann machen soll. Was kann ich dann tun? Haben Sie einen Rat? Vielen Dank

von annegh am 10.03.2014, 14:32



Antwort auf: Was, wenn das Kind sich nicht fremdbetreuen lässt?

Hallo, ich glaube, da machen Sie sich zu viele Gedanken. Fangen Sie rechtzeitig an, das Kind an Dritte zu gewöhnen, dann wird es auch klappen. Ich bezweifle, dass sie Leistungen aus Arbeitslosengeld 2 erhalten, wenn Sie einen Arbeitsvertrag haben und das Kind das dritte Lebensjahr vollendet hat. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.03.2014



Antwort auf: Was, wenn das Kind sich nicht fremdbetreuen lässt?

Ich würde JETZT anfangen, das Kind an Betreuung zu gewöhnen. Dann wird es in der Kita auch nicht so schlimm sein. Fang ganz klein mit einer anderen Mutter an, die dein Kind für 30 min nimmt während du einen Spaziergang machst. Und dann natürlich umgekehrt - gegenseitige Entlastung und die Zeiten steigern. Mehrere Betreuungspersonen finden! Das gibt dir Flexibilität.

von Pamo am 10.03.2014, 14:48



Antwort auf: Was, wenn das Kind sich nicht fremdbetreuen lässt?

Ja, sowieso. Leider kenne ich nicht viele, die in Frage kommen. Eigentlich so gut wie niemanden. Und: Trotzdem beantwortet das ja nicht meine Frage.

von annegh am 10.03.2014, 19:12



Antwort auf: Was, wenn das Kind sich nicht fremdbetreuen lässt?

Dann musst Du nachweisen dass das Kind nicht betreuungsfähig ist. Ansonsten gibt es Sanktionen. Aber sie ist 2, nun mach Dich nicht verrückt. Spielgruppen, such Kontakte, eventuell erst mit einer Tagesmutter starten, das ist kleiner als ein Kindergarten. Und zeitig beginnen.

von Sternenschnuppe am 10.03.2014, 19:50



Antwort auf: Was, wenn das Kind sich nicht fremdbetreuen lässt?

Wenn dein Kind vollkommen unbetreubar ist, dann wird das Gründe haben die auf einer Behinderung oder Erkrankung basieren. Das solltest du dir dann per Attest bescheinigen lassen. Für die Pflege eines behinderten/kranken Kindes kannst du von der Erwerbspflicht freigestellt werden und sicherlich Sozialhilfe erhalten. Ich hätte übrigens in dem Alter auch niemanden gekannt, der in Frage kommt. Mein Kind war auch extrem anhänglich. Man hat aber Zeit, diese aktiv zu suchen wenn das Kind erst 2 Jahre alt ist.

von Pamo am 11.03.2014, 08:35