Was muss man bei Schülerjobs beachten

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Was muss man bei Schülerjobs beachten

Meine Tochter (13Jahre ) kam letztens mit dem Wunsch nach Hause für ein Ortsansässiges Werbeunternehmen Werbeflyer bzw Prospekte zu verteilen um sich ihr Taschengeld aufzubessern. Ist das mit 13 überhaupt schon erlaubt? Bekommt sie in so einem Fall einen richtigen Vertrag? Sie ist ja noch gar nicht voll Geschäftsfähig. In wie weit bin ich als Erziehungsberechtigter dann in der Pflicht wenn es dann doch nicht funktioniert? Was passiert bei Krankheit? Wie sind die Kündigungsfristen bei so einem Schülerjob? Grob gesagt auf was sollte man bei solchen Jobs besonders achten?

von Julisa am 15.03.2019, 10:48



Antwort auf: Was muss man bei Schülerjobs beachten

Hallo, Hallo, Kinder, die das 13. Lebensjahr vollendet haben dürfen mit Einwilligung des Personensorgeberechtigten bis zu zwei Stunden, nicht vor dem Schulunterricht oder während des Schulunterrichts und nicht zwischen 18.00 und 8.00 Uhr beschäftigt werden. Voraussetzung ist, dass die Arbeit leicht und für Kinder geeignet ist. Dazu gehört das Austragen von Zeitungen; Wenn es ein Minjob ist, ist es -u sozialversicherungsfrei. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.03.2019