Wann darf/muss/kann es der Chef wissen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wann darf/muss/kann es der Chef wissen?

Wann muss meinen Arbeitgeber von meiner Schwangerschaft mitteilen?

Mitglied inaktiv - 07.07.2004, 12:58



Antwort auf: Wann darf/muss/kann es der Chef wissen?

Hallo, lt. dem Gesetz hat eine Schwangere die Pflicht, den AG unverzüglich von der SS in Kenntnis zu setzen. Dies dient dem Schutz des Kindes und der Mutter, da nur so das MuSchG eingehalten werden kann (was insbesondere Beschäftigungsverbote betrifft), auch wenn sie im EU ist. Das Gesetz spricht jedoch nicht von Sanktionen, wenn es verschwiegen wird. Der AG hat insbesondere keinen Anspruch auf Einsicht in den Mutterpass, wo ja die Feststellung des SS datumsmäßig vermerkt ist. Trotzdem sollte man der Fairheit halber und um das Verhältnis zum AG nicht zu trüben, so bald wie möglich Mitteilung machen, er muss ja auch planen. Das ganze gilt auch, wenn sich die Mutter im EU mit dem ersten/ einem vorherigen Kind befindet. Ob man bei einem Vorstellungsgespräch Mitteilung von einer SS machen muss, hängt von der Art der Arbeit ab. Wenn man vom ersten Tag an nicht arbeiten kann (Chemiefabrik), muss man es sagen, bei einem Beruf wie Sekretärin hingegen nicht. Wenn man eine Kündigung erhält, weil der AG nichts von der SS weiß, hat man 14 Tagen zur Mitteilung Zeit. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.07.2004



Antwort auf: Wann darf/muss/kann es der Chef wissen?

Hallo, lt. dem Gesetz hat eine Schwangere die Pflicht, den AG unverzüglich von der SS in Kenntnis zu setzen. Dies dient dem Schutz des Kindes und der Mutter, da nur so das MuSchG eingehalten werden kann (was insbesondere Beschäftigungsverbote betrifft), auch wenn sie im EU ist. Das Gesetz spricht jedoch nicht von Sanktionen, wenn es verschwiegen wird. Der AG hat insbesondere keinen Anspruch auf Einsicht in den Mutterpass, wo ja die Feststellung des SS datumsmäßig vermerkt ist. Trotzdem sollte man der Fairheit halber und um das Verhältnis zum AG nicht zu trüben, so bald wie möglich Mitteilung machen, er muss ja auch planen. Das ganze gilt auch, wenn sich die Mutter im EU mit dem ersten/ einem vorherigen Kind befindet. Ob man bei einem Vorstellungsgespräch Mitteilung von einer SS machen muss, hängt von der Art der Arbeit ab. Wenn man vom ersten Tag an nicht arbeiten kann (Chemiefabrik), muss man es sagen, bei einem Beruf wie Sekretärin hingegen nicht. Wenn man eine Kündigung erhält, weil der AG nichts von der SS weiß, hat man 14 Tagen zur Mitteilung Zeit. Gruß, NB (ich habe mir erlaubt den Text zu kopieren, da die Frage erst vor kurzem gestellt wurde) Gruß Daniela

Mitglied inaktiv - 07.07.2004, 13:31