Zu meiner Frage vom 07.07. - ich wollte wissen, ob wir etwas schriftlich niederlegen können, wer die Betreuung unserer Tochter übernimmt, sollte uns ( meinem Mann und mir) etwas zustoßen. Wir sind viel per Auto unterwegs. Wir möchten nicht dass das Jugendamt Entscheidungen trifft, die nicht in unserem Sinne sind. Ich beziehe das auf den Tod oder einen Gesundheitszustand, wo wir keine selbständigen Entscheidungen treffen können. Mir sind nur Vorsorgevollmachten für mich als Person bekannt. Über das Thema redet man zwar nicht gern, aber ich denke man kann da im vorhinein auch Regelungen treffen, wenn man auch hofft, das sie nie angewandt werden müssen. Viele Grüße RW
Mitglied inaktiv - 18.07.2008, 13:33
Antwort auf:
Vorsorge
Hallo,
Sie können zusammen mit Ihrem Partner (wenn er der Kindsvater ist) ein Vorsorgetestament machen. Wenn Sie nicht verheiratet sind, jeder für sich. Dies ist beim Notar möglich. Dazu muss man sich natürlich einig sein. Die Kosten richten sich nach dem Streitwert.
Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift von beiden erstellen.
Dann rate ich, das Testament im Jugendamt zu hinterlegen. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Außerdem wird es auf Wunsch geprüft. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren.
In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet (zu alt etc.). Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders.
Patenschaft hat aber nichts damit zu tun.
Wenn ein Elternteil noch lebt, wird dieser das Sorgerecht bekommen, wenn nicht dringendes dagegenspricht. Dies kann am Alter der Person (ab 60) oder an ihrem Lebenswandel liegen. Ich hatte aber auch mal den Fall, dass der langjährige Lebenspartner das Kind bekommen hat, weil es zu diesem eine viel engere Bindung hatte.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.07.2008