Frage: Vollzeitkrippenplatz

Hallo Frau Bader Meine Tochter (1), geht seit Januar 2018 in die Krippe. Wir haben dort einen Vertrag über Betreuungszeiten von 07:30 - 16:00. Mein mann und ich sind beide berufstätig. Mein Mann arbeitet 174 stunden im Monat. Ich arbeite 30 Stunden pro Woche. Aufgrund von Fahrtweg und Pause benötigen wir die oben genannten Betreuungszeiten jnd bezahlen dafür auf den Höchstbetrag. Nun ist es so, dass die Krippe aufgrund Personalmangel ab Sommer bereits um 14:00 schliesst. Ich habe mich bereits durch die gesamte stadt und das gesamte Land schleswig Holstein telefoniert. Überall werde ich mit meinem Problem abgewiesen. Keiner will uns helfen. Tagesmütter gibt es leider auch keine und wird von uns auch nicht favorisiert. Welche Möglichkeiten habe ich, um mein Recht zu bekommen? Hat meine Tochter überhaupt einen Anspruch auf einen Ganztagsplatz? Wie sieht mein Anspruch aus dem Vertrag aus? Kann das so eknfach ohne Ausweichmöglichkeit geändert werden? Vielen dank für Ihre Mühe Anjarosi

von Anjarosi am 24.02.2018, 13:42



Antwort auf: Vollzeitkrippenplatz

Hallo, sie haben grundsätzlich einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz nach Bedarf. Wenn Ihr jetziger Kindergarten bzw. Kindertagesstätte das nicht anbietet, muss Ihnen die Gemeinde einen anderen Platz geben. Ich würde die Gemeinde deshalb anschreiben und unter Fristsetzung auffordern, ihnen einen geeigneten Platz bzw. eine Tagesmutter zuzuweisen. im übrigen stellt sich die Frage, ob der Kindergarten einseitig den Vertrag ändern kann. Das würde dem Schreiben gleich noch hinzufügen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.02.2018



Antwort auf: Vollzeitkrippenplatz

Hi. Für euch hängen Betreuungszeiten und eure Arbeit inkl. der Anfahrtszeiten natürlich zusammen. Tatsächlich sind sie aber (leider) getrennt zu betrachten. Der Weg zur Arbeit ist nämlich sozusagen euer Problem (weswegen manche Eltern sich bemühen, einen Platz eher in Nähe des Arbeitsortes zu ergattern als in Nähe zum Wohnort). Doof, ist aber so. Bzgl. Pausen am Arbeitsplatz: bei 6 Std./Tag ist eine Pause nicht gesetzlich vorgeschrieben (erst ab 6 Std. und mehr) und damit ist dies auch nicht in die benötigte Betreuungszeit einzurechnen. Der andere Punkt sind dann - losgelöst von eurem "Privat-Problem" Arbeitsweg - die Öffnungszeiten der Krippe. Ich gehe davon aus, die Krippe behält sich vertraglich vor, Öffnungszeiten "dem Bedarf anzupassen" ? Dazu kommt, das 6 Std. gemein hin bereits als Vollzeitbetreuung gelten. Je nach Bundesland können die Vorgaben der Stunden für Voll-/Halbtags auch variieren (Bayern hat zB Sonderregelungen dazu bzw. kann diese geltend machen). Der Grund für die Kürzung der Öffnungszeit ist meiner Meinung nach natürlich nicht euer Problem und tatsächlich sehe ich auch nicht, warum dieses Personalproblem nur im Sommer auftreten soll. Wie wird das denn gerechtfertigt? Wenn ihr bereits alles ausgeschöpft habt an Möglichkeiten die Krippe zu wechseln, wird euch vermutlich nur bleiben, sich anwaltlich beraten zu lassen, in wie fern diese Kürzung in eurem BL und/oder gemäß eurem Krippen-Vertrag zulässig ist und dann im Zweifelsfall den Verdienstausfall oder Mehrkosten durch private Betreuung bei der Stadt einklagen. Weist die Stadt euch eine TaMu zu und ihr lehnt diese ab, weil ihr sie nicht favorisiert, ist die Betreuung dann übrigens auch euer Problem. Aber wartet mal Fr. Bader ab - denn letztendlich ist sie die Fachfrau und was evt. aktuelle Urteile dazu angeht, sicher mehr auf dem Laufenden.

von cube am 24.02.2018, 15:23



Antwort auf: Vollzeitkrippenplatz

@cube Ich stimme dir nur teilweise zu. Deine geschilderten "Randbedingungen" treffen vielleicht auf eure Stadt/Gemeinde zu, ist aber nicht allgemeingültig und wird überall unterschiedlich gehandhabt. Zum Beispiel hier in Berlin: Wegzeit zum bzw. vom Arbeitsplatz zur Kita wird sehr wohl in den Bedarf eingerechnet, ebenso Pausen. Pausen bis 6 Stunden Arbeitszeit sind zwar vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben, sind aber häufig betrieblich entsprechend geregelt und nicht vom AN beieinflussbar. Es kann theoretisch ja sogar sein dass über Mittag eine volle Stunde etc. zugemacht wird. Weiterhin sind (jedenfalls hier) 6 Stunden nicht Vollzeit sondern Teilzeit. Ansonsten stimme ich zu, dass eine anwaltliche Beratung vorort sicherlich anzuraten ist, wenn du über Jugendamt etc alles ausgeschöpft hast und dir tatsächlich kein Ganztagsplatz zur Verfügung gestellt werden kann. Ich persönlich würde eine TaMu auch nicht bevorzugen aber wahrscheinlich wirst du in den sauren Apfel beißen müssen. Evtl. findest du jemanden (TaMu, Aupair, Nanny,...) die dein Kind von der Kita abholt und den Nachmittag betreut bis du kommst. Vom Anwalt gilt nun zu prüfen ob eine Chance besteht, die entstehenden Mehrkosten bei der Stadt einzuklagen.

von bellis123 am 24.02.2018, 15:48



Antwort auf: Vollzeitkrippenplatz

Ich schrieb daher extra, das es je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen zusätzlich zum allgemein geltenden Recht bzgl Betreuungsanspruch gibt.

von cube am 24.02.2018, 15:55



Antwort auf: Vollzeitkrippenplatz

Vielen dank für eure antworten. Tatsächlich würden wir eine tagesmutter nehmen, gibt es aber nicht, da keine freien plätze da sind. Bei uns gelten 8 stunden als vollzeitbetreuung. Eine teilzeitbetreuung ist im vertrag nicht vorgesehen. Entweder ganz oder gar nicht. Die betreuung wird nicht nur im sommer reduziert, sondern ab sommer und dann auf unbestimmte zeit. Auch jetzt gibt es schon einschränkungen. Den urlaub der erzieher muss ich mit 14:00 auskommen... Bei uns gibt es keine kitagutscheine. Ich kann mein kind grundsätzlich so lange in die kita geben wie ich möchte, egal ob berufstätig oder nicht, wenn ich dafür einen platz habe.

von Anjarosi am 25.02.2018, 10:32



Antwort auf: Vollzeitkrippenplatz

die Kinder, die schon da waren wurden bis zum Ende so betreut wie im Vertrag ausgemacht. Erkundige Dich mal beim Träger. Bei uns wurden alle neuen Kinder dann kürzer betreut, sodass nach 3 Jahren der Wechsel auf die kürzere Zeit vollzogen war.

von Sternenschnuppe am 25.02.2018, 12:06



Antwort auf: Vollzeitkrippenplatz

Ich bin Erzieherin und bei mir sollte es genauso laufen. ABER alle Kinder, die einen Platz bis 16 Uhr hatten, durften diesen auch behalten, Letztlich wurden dann zwei Gruppen ab 14 Uhr zusammen gelegt (Kindergarten und Krippe) und drei Erzieher waren für 25 Kinder da (davon 5 Kinder U3).). Nicht gerade die optimalste Lösung, aber für die berufstätigen Eltern war es eine Lösung. Gekommen ist es so, dass die o.g. Lösung ab ca. Juni schon angewandt wurde, ab August es aber doch ganz anders kam, weil viele eine Ganztagsbetreuung gefordert haben und die Gemeinde dem dann doch stattgegeben hat. Das haben wir dann im Juni erfahren (ab dem Moment wo zwei Gruppen zusammen gelegt wurden und auch neue Eltern nochmal nachhakten, warum sie denn keine Ganztagsbetreuung nutzen könnten.) Ab August lief dann alles wieder vorher. Ganztagsbetreuung bis 16 Uhr möglich. 14 Uhr ist bei uns Teilzeit; 15 Uhr und 16 Uhr ganztags. Hakt nochmal bei der Kitaleitung nach, wie sie sich das vorgestellt hat, wo denn die Kinder betreut werden sollen, die schon jetzt und somit auch fortführend ab August eine Ganztagsbetreuung brauchen? Welche Möglichkeiten sie hierfür sieht, die Betreuung zu gewährleisten? Welche Hilfen Sie euch anbietet? An welche Adressen Ihr euch wenden könnt? Ob Sie bereits mit der Gemeinde mal darüber gesprochen hat um gemeinsam nach einer Lösung zu suchen? Ggf. sogar soweit, dass ihr mitgeteilt wird, dass unter den gegeben Umständen ein Wechsel in eine andere Kita angedacht wird. Sie soll euch dann dafür bitte ein Schriftstück aushändigen, worin bestätigt wird, dass ab August die Betreuungszeiten auf 14 Uhr gekürzt werden und keine Ganztagsbetreuung bis 16 Uhr mehr angeboten werden kann. (Nicht, dass die neue Kita das sonst nicht glaubt und euer Kind dann in der Berücksichtigung der Plätze wegen vorhandenem Platz sofort rausgenommen wird.) Tagesmütter werden doch u.a. auch über die Gemeinde verwiesen. Bitte dort um die Liste aller Tagesmütter im Umkreis (Wohnort + Arbeitsplatz) bitten und dann abtelefonieren (händigen die nicht gerne aus, weil es "Arbeit" macht das auszudrucken, aber meistens machen sie es dann doch.) Alle abtelefonieren (ich weiß, ist viel Arbeit) und ganz wichtig, notieren an welchem Tag, zu welcher Uhrzeit du mit den telefoniert hast und was der Grund der Absage ist. Bei der Gemeinde nachfragen, was du machen sollst und kannst. Beim Jugendamt das Gleiche nachfragen. Unbedingt alles notieren, was du ab sofort machst. U.a. das Gespräch mit der Kitaleitung auch schriftlich für dich festhalten. Alle Möglichkeiten, die sie dir nennt, auch nutzen (wird vermutlich anrufen sein) und schriftlich festhalten, was dir dort gesagt wurde. (Und falls du da schon mal angerufen hast, es nochmal machen für das Protokoll.) Wenn es gar nicht mehr anders geht, alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind, könnt ihr den rechtlichen Weg gehen. Dafür wirst du dann die Protokolle brauchen, um beweisen zu können, dass du dich bemüht hast einen Betreuungsplatz zu finden, aber es keinen gibt. Und ab da an laufen dann die Schritte per Rechtanwalt. Aber auch das dauert dann noch. Da solltet ihr dann schon einen Plan B haben, welchen ihr aber nicht so vorgebt (außer beim Rechtsanwalt, ansonsten schweigen). Babysitter (kann ja auch eine Schülerin sein), welche das Kind von der Krippe abholt und bis 16 Uhr betreut. Teilkosten übernimmt das Jugendamt und Rest via Minijobbasis abrechnen. Au Pair, falls Platz dafür vorhanden ist. Tagesmutter, welche das Kind um 14 Uhr von der Krippe abholt und bis 16 Uhr bei sich betreut. Verwandte: Oma, Opa, Tante, usw.. Eine andere Krippenmutter, welche euer Kind mitnehmen und betreuen kann. Diesbezüglich Aushang in der Kita machen. Ist dann wieder ein guter Punkt für dein Protokoll.

von Ani123 am 25.02.2018, 19:35



Antwort auf: Vollzeitkrippenplatz

Hallo, erstnocheinmal vielen dank für die antworten. Wie bereits geschrieben habe ich alle möglichkeiten ausgeschöpft. Die krippe ist alleine bei ihrem träger und besteht nur aus einer gruppe mit 10 kindern. Der träger weiss keinen anderen weg, ist aber auch schon mit stadt, land, staat im gespräch unf engen Kontakt.Die stadt lehnt mir gegenüber jegliche verantwortung ab, da es keinen anderen krippenplatz gibt. Die vermittlung für tagesmütter kann uns auch nucht helfen. Freie tagesmütter gibt es nicht. Und welche die nur für zwei Stunden arbeiten erstrecht nicht. Das jugendamt interessiert dich zwar dafür, kann/will aber auch nichts machen. Ich fühle mich überall als kleine blöde Mutter. Selbst scjuld das du kinder in diese welt setzt.

von Anjarosi am 25.02.2018, 20:17



Antwort auf: Vollzeitkrippenplatz

Die Stadt kann natürlich keine Plätze herzaubern - die Krux beim gesetzlichen Anspruch, ohne das die Politik vorher für ausreichend viele Plätze gesorgt hat. Tatsächlich ist die Stadt meist auch aus der Verantwortung, wenn sie nicht wirklich geschlampt hat. Sprich: trotz rechtzeitigem Antrag gab es keinen Platz, Platz nicht rechtzeitig öä. Ist die Krippe eine private Einrichtung wie Elterninitiative oder städtisch? Denn auch hier kann sich die Stadt herausziehen, wenn sie euch seinerzeit zB einen städtischen Platz angeboten hat, ihr euch aber für eine private Einrichtung entschieden habt. Ich sehe letztendlich die "Schuld" auch eher bei der Krippe. Personalmangel der offenbar erst ab Sommer eintritt, sollte doch innerhalb der nächsten Monate! (wir reden hier ja nicht von wenigen Wochen) behoben werden können?

von cube am 26.02.2018, 09:14



Antwort auf: Vollzeitkrippenplatz

Hat keiner von euch flexible Arbeitszeiten, so dass derjenige entsprechend früh anfängt und das Kind dann pünktlich abholt?

von kevome* am 26.02.2018, 10:34