Frage: Verfügungen für mein Kind

Ich bin seit der 10. SSW alleinstehend (nicht verheiratet) und möchte im Falle meines Todes gerne verfügen, wer mein Kind großziehen darf. Ich habe da in erster Linie an meine Schwester oder an meine Eltern gedacht. Ich nöchte auf jeden Fall verhindern, dass der Vater des Kindes dann das Sorgerecht zugesprochen bekommt. 1. Geht das? 2. Reicht eine Verfügung, ähnlich wie ein Testament, das ich meinen Eltern zur Aufbewahrung übergebe? Oder muss ich eine entsprechende Verfügung beim Amtsgericht oder Notar hinterlegen? 3. Muss ich noch irgendwas wesentliches beachten? Vielen Dank im voraus! Melli

Mitglied inaktiv - 01.07.2004, 14:52



Antwort auf: Verfügungen für mein Kind

Hallo, Sie können ein Vorsorgetestament machen. Dies ist beim Notar möglich. Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift erstellen. Dann rate ich, das Testament im Jugendamt zu hinterlegen. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Außerdem wird es auf Wunsch geprüft. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren. In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet (zu alt etc.). Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders. Wenn ein Elternteil noch lebt, wird dieser das Sorgerecht bekommen, wenn nicht dringendes dagegenspricht. Ich hatte aber auch mal den Fall, dass der langjährige Lebenspartner das Kind bekommen hat, weil es zu diesem eine viel engere Bindung hatte. Dies kann am Alter der Person (ab 60) oder an ihrem Lebenswandel liegen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.07.2004