Frage: Verbindlichkeit einer Anmeldung

Hallo, ich hätte eine Frage zur Verbindlichkeit einer Kita-Anmeldung, vielleicht können Sie mir weiterhelfen. Wir haben unseren Sohn bei mehreren Kitas angemeldet, in der Hoffnung, wenn dann erforderlich, einen passenden Platz zu erhalten. Dieses Vorgehen haben wir auch schon bei der Krippenplatzsuche so angewandt, meist war es so, dass die Anmeldung erstmal unverbindlich war. In der Annahme, das bei gleichem Formular auch bei einer Anmeldung für einen Kitaplatz die finale Entscheidung bei tatsächlicher Relevanz noch getroffen werden kann, haben wir auch bei einer (privaten) Einrichtung ein solches Formular abgeben. Vorsorglich, da wir zu dem Zeitpunkt die noch im Aufbau befindliche Einrichtung noch nicht besichtigen konnten, haben wir die Anmeldung auch unter Vorbehalt unterschrieben. Noch in der Übergabe des Formulars wurde uns gesagt, das diese Anmeldung jedoch verbindlich sei. Nun ist meine Frage, ob eine solche Verbindlichkeit überhaupt bestehen kann, hat ein 'Vorbehaltsvermerk' Bedeutung? Besten Dank für Ihre Hilfe, Ripcurl

Mitglied inaktiv - 11.11.2008, 22:51



Antwort auf: Verbindlichkeit einer Anmeldung

Hallo, das kann ich allgemein nicht sagen, dass hängt von der Formulierung auf dem Anmeldeformular ab. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.11.2008



Antwort auf: Verbindlichkeit einer Anmeldung

Vielen Dank erstmal für Ihre Anwtort. Das Formular beginnt mit: "Aufnahmeantrag Hiermit melde ich mein Kind in die Betreuunggruppe der “XYZ” an Daten des Kindes: ... Unterschriften" Hilf dies schonmal weiter? Besten Dank, ripcurl

Mitglied inaktiv - 12.11.2008, 13:31