Frage: Urlausplanung

Hallo Frau Bader! Mein AG verlangt bis November diesen Jahres die komplette Urlausplanung für das nächste Jahr. Dagegen ist ja im Prinzip nichts einzuwenden, jedoch bekomme ich vorgeschrieben bis wann ich wieviel Urlaustage zu nehmen habe (20% bis Mai, 70 % bis August und die restl. 10 % bis Jahresende). Bei Nichteinhaltung ist mit Streichung des Urlaubs zu rechnen. Ist das "rechtens"? Danke! Anja

Mitglied inaktiv - 28.10.2002, 13:30



Antwort auf: Urlausplanung

Liebe Anja, nein. Sie dürfen Urlaub beantragen wann es Ihnen passt, der AG darf den Antrag nur aus wichtigen betriebsbedingten Gründen ablehnen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.10.2002