Frage: Urlaunsanspruch

Guten Tag. Ich bin sofort ins Beschäftigungsverbot gegangen, als ich erfuhr, dass ich schwanger bin. Ist mein Urlaub, den ich aufgrund dessen nicht genommen habe nun verfallen? MfG Julia

von Julia2002 am 02.07.2019, 21:29



Antwort auf: Urlaunsanspruch

Hallo, nein, den können Sie bis zum Ende des Folgejahres nach der EZ nehmne. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.07.2019



Antwort auf: Urlaunsanspruch

Nein, dieser verfällt nicht. Kannst Du im Jahr der Rückkehr aus Elternzeit und dem gesamten Folgejahr nehmen. §17 Abs. 2 BEEG https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__17.html Bedenke nur, für die Zeit der Elternzeit kann der AG kürzen. BG

von HeyDu! am 02.07.2019, 21:58