Sehr geehrte Frau Bader, in unserer Firma gibt es eine Regelung, dass der Urlaub des Vorjahres bis zum 31.3. genommen sein muss oder verfällt. Eine Auszahlung ist nicht möglich. Wenn ich diesen Urlaub aus "betrieblichen Gründen" nicht nehmen kann bevor ich (im Februar) in Mutterschutz gehe, verfällt dieser Urlaub dann tatsächlich? Vielen Dank.
Mitglied inaktiv - 05.10.2006, 17:13