Hallo Frau Bader, ich bin getrennt lebend von meinem Mann. Wir haben die Unterhaltsregelung für mich und die Kinder in einer notariellen Scheidungsvereinbarung vereinbart. Nun habe ich gesehen, das mein Mann tatsächlich ein höheres Nettoeinkommen hat als angegeben. Das Trennungsjahr ist im September vorrüber und ich wollte noch vor den Ferien die Scheidung einreichen. Den Unterhalt würde ich gerne nochmal vom RA ausrechnen lassen. Falls es Abweichungen geben sollte, müssen wir deswegen nochmal zur Notarin oder kann der Anwalt das dann regeln für mich. Danke und viele Grüße Sonja
Mitglied inaktiv - 11.06.2010, 12:50