Hallo Frau Bader !
Mein Exmann hat seinen Job in einer Führungsposition verloren und verdient dadurch jetzt weniger !
Er hat diesen Posten durch eigenes Verschulden verloren !
Jetzt sagt er daß er ebend weil er weniger verdient den Unterhalt für die Kinder kürzen will !
Darf er das einfach so ?
LG Julia
Mitglied inaktiv - 27.09.2004, 15:31
Antwort auf:
Unterhaltskürzung
Hallo,
wenn er es selber verschuldet hat u Sie dies beweisen können, muss er weiter voll zahlen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.09.2004
Antwort auf:
Unterhaltskürzung
Ich glaube schon-wenn der deutig weniger verdient kann auch nicht so viel zahlen-er muss auch leben oder?
MFG-Kati
Mitglied inaktiv - 27.09.2004, 20:42
Antwort auf:
Unterhaltskürzung
Grundsätzlich besteht Kindern gegenüber nämlich "gesteigerte" Unterhaltspflicht.
Kannst Du das Eigenverschulden nachweisen?
Wenn ja: dann muß er den alten satz weiterzahlen, wenn nein: dann könnte eine Reduktion erauskommen.
Ab WANN dévtl. der verminderte Unterhalte zu zahlen ist, richtet sich danach, wie die jetzige Unterhaltsvereinbarung zustande kam.
Ist sie vom gericht oder eine Urkunde, kann er nicht "einfach so" ändern, sondern muß schon das Gericht bemühen. Und solange auch weiter wie bisher zahlen.
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 27.09.2004, 21:06