Wenn der Kindsvater nicht so viel verdient, dass er den ganzen Kindesmindestunterhalt zahlen kann und das Jugendamt die Differenz übernimmt, hat der Kindsvater dann Schulden gegenüber dem Jugendamt ? Ich meine, muss er irgendwann einmal die Differenz zurückzahlen ?
Mitglied inaktiv - 11.06.2002, 11:51