Hallo, Frau Bader irgendwie werde ich nicht ganz schlau und bin mir unsicher. Ich bin geschieden, am 9.10.04 wirds es ein Jahr her sein und erwarte am 10.10 04 eine gemeinsame Tochter von meinem neuen Lebensgefährten. Meine noch ungeborene Tochter soll den Familiennamen des Lebensgefährten bekommen.( eine erneute Heirat ist von meiner Seite aber so schnell nicht vorgesehen) Muß man das auf dem Jugendamt vorher beantragen? Wie ist das mit dem Sorgerecht? Steht dem Vater es automatisch zu? Ein Anruf auf dem Jugendamt ergab, das wir das im KKH sagen sollen das sie den Namen des Vaters bekommen soll. Das würde reichen. Doch irgendwie lese ich immer wieder was anders, nämlich das man das auf dem Jugendamt vor der Geburt alles schriflich klären soll. Können Sie mir helfen? Vielen Dank LG Jane
Mitglied inaktiv - 13.09.2004, 18:18