Frage: Umgangspflicht

Hallo, mein getrennt lebender Ehemann und ich haben das gemeinsame Sorgerecht für unsere Tochter (2), die in meinem Haushalt lebt. Er hat sie alle zwei Wochen am Wochenende und hält sich ansonsten mit dem Kontakt zurück. Wenn ich selbst mal verhindert bin,z.B. krank im Bett liege oder beruflich für 1-2 Tage verreisen muß (bin ebenso berufstätig wie er und erhalte keinen Ehegattenunterhalt) und ihn frage, ob er unser Kind mal "außer der Reihe" betreuen kann, lehnt er dies schlichtweg ab und ich muß sehen, zu welchen Verwandten, Freundinnen o.ä. ich das Kind geben kann. Hat er als sorgeberechtiger Vater nicht auch eine Pflicht, die Betreuung des Kindes -in solchen Fällen- zu übernehmen? Herzlichen Dank für Ihre Antwort (und vielleicht auch für andere Erfahrungsberichte) !

Mitglied inaktiv - 07.03.2003, 22:00



Antwort auf: Umgangspflicht

HAllo, ich fürchte, nein. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.03.2003