Hallo Frau Bader,
kurz zu meiner Situation: ich lebe von meinem Ehemann nach 20-jähriger Ehe getrennt. Es gibt 4 gemeinsame Kinder (18,13,5,2) welche bei mir leben, mein Nochehemann hat ein weiteres kind (9, in Polen)
Ich bin selbständig tätig seit 2005, er ist Arbeitnehmer seit 2000 bei der gleichen Firma. Jetzt will er von mir Tennungsunterhalt.
Meine Fragen: Wie wird dieser berechnet? Wird erst der Kindesunterhalt angerechnet, da die Kinder bei mir leben?
Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus
Mitglied inaktiv - 12.02.2009, 14:21
Antwort auf:
Trennungsunterhalt für nicht kinderbetreuenden Ehemann
Manche Männer sind echt putzig...
Trennungsunterhalt zum Ausgleich des Lebensstandards, richtig? *lachmichweg*
Von Deinem Einkommen kannst Du Kindesunterhalt abziehen, wobei Du ja eigentlich keinen bezahlst?
Hier steht das alles eigentlich ziemlich gut:
www.mein-recht.de
speziell für Dich dort:
http://www.scheidung-online.de/tu.html
Dein Mann darf dann aus seinem Gesamteinklommen inkl. Deinem Trennungsunterhalt den Kindesunterhalt zahlen....
DAS wird ein Spaß!
Immerhin erhöht der von Dir gezahlte Unterhalt sein Einkommen das für den Kindesunterhalt herangezogen wird.
Alles Liebe...plöt das...
Désirée
Mitglied inaktiv - 12.02.2009, 15:01