Frage: super dringend

Hallo Frau Bader, mein Mann steht noch in einem Arbeitsverhältnis, da der Chef aber aus erfundenen Gründen zwei Monate kein Gehalt gezahlt hat, sind wir nun bei der ARGE gelandet (die Lohnzahlungen werden nä Monat vor Gericht geklärt). Mein Mann ist zwei Kindern aus erster Ehe unterhaltspflichtig (getitelter Unterhalt) und er ist der Meinung, egal, wie wenig wir an ALG2/Hartz 4 beziehen, er hat die kanpp 500 Euro brav zu überweisen, sonst würde er in den Knast wandern oder etwa gepfändet werden (wir haben ein Haus und ein Auto). Leider reicht aber der ALG2-Satz absolut nicht, wenn er den unterhalt weiterhin zahlt, denn der wird (noch nicht) von der ARGE übernommen bzw. mit meinem Krankengeld verrechnet, entsprechneder Einspruch liegt der ARGE aber vor.....wir warten zur Zeit auf Antwort!!!) Meine Frage: ist man verpflichtet, getitelten Unterhalt zu zahlen, wenn man Leistungen im Sinne des Hartz4-Gesetzes bewilligt bekommen hat? Und wie ist der Weg, diesen Unterhalt nicht mehr zu zahlen bzw. den einbehalten zu dürfen......denn der gerichtliche Weg dauert zu lange...... Ich bin hier ziemlich verzweifelt, denn ich weiss noch nicht, wie ich diesen Monat beendet bekomme bzw. wie der nä laufen soll, wenn von dem Minimalsatz noch 500 Euro weggehen, denn abgesehen von laufenden Kosten habe ich ein dauerhaft krankes Kind im Haus, welches besonderer Nahrung bedarf, als auch regelmässig zum Arzt muss..... Vielen Dank für Ihre Hilfe, Meike

Mitglied inaktiv - 25.06.2010, 21:12



Antwort auf: super dringend

Hallo, einen Anspruch besteht, wenn die Mutter nícht willig ist bzw Pfändungen vornimmt, sieht es schlecht aus. Also schnell ändern lassen, das geht dann ja, je nachdem wie er tituliert wurde, rückwirkend. Soll heißen; wenn man es nicht ändern lässtm, besteht der Anspruch, selbst wenn man ihn gerade nicht durchsetzen kann. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.06.2010



Antwort auf: super dringend

Grundsätzlich hat Dein man nrecht. Einen Unterhaltstitel kann er nicht einfach so alleine abändern weil er jetzt weniger zur Verfügung hat. Er kann aber auf Abänderung des Unterhalts klagen bzw. mit dem Jugendamt in Kontajt treten um den Unterhalt dort ändern zu lassen. Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 25.06.2010, 21:15



Antwort auf: super dringend

Tretet mit dem zuständigen JA in Kontakt und legt eure derzeitige Situation dar, um bis zu Klärung der Sache eine adäquate Lösung zu finden. Sie kennen solche Situationen. Habe berufl. jetzt öfter mit dem JA zu tun und muss sagen, dass sie den Unterhaltspflichtigen durchaus helfen...

Mitglied inaktiv - 25.06.2010, 21:48



Antwort auf: super dringend

Nein, muss er nicht!!! Ich habe auch einen getitelten Unterhalt für meine Tochter. Tja, und damit kann ich den Boden aufwischen, wenn ich Lust habe. In den letzten 5 Monaten hat der Herr monatlich 108 Euro (!!!!) überwiesen, davor jahrelang gar nichts, was auch mittlerweile wieder der Fall ist. Er muss regelmäßig sein Einkommen beim Jugendamt darlegen und das entscheidet dann, wieviel er davon an Unterhalt zahlen "kann". UHV bekomme ich natürlich auch nicht, weil 1. meine Tochter schon 11 Jahre alt ist (und ab dann kosten Kinder ja nix mehr hahaha) und ich 2. wieder verheiratet bin und der Staat selbstredend von meinem neuen Ehemann erwartet, dass er für sein Stiefkind (an dem er KEINERLEI Rechte hat) aufkommt. Mein Tipp: Unbedingt ans Jugendamt wenden und ggf. über eine Beistandsschaft abwickeln (weiß nicht, ob das nur das Elternteil beantragen kann, wo die Kinder wohnen, aber erkundigt euch mal!!!). Natürlich wird die leibliche Mutter nicht begeistert sein, wie auch (bin ich auch nicht, kannst du mir glauben), aber ändern wird sie es nicht können. VlG Annette PS: Mir wurde auch gesagt, dass bei Beendigung der Beistandsschaft das Kind eine Art "Kontoauszug" erhält, aus dem hervor geht, in welchem Umfang der Kindsvater überhaupt jemals Unterhalt gezahlt hat. Das ist dann später wichtig, wenn z.B. das Kind auf einmal für den leiblichen Vater Unterhalt bezahlen soll und nachweisen können muss, dass es aber selbst niemals Unterhalt vom Vater bekommen hat und deshalb auch an ihn keinen zahlen wird.

Mitglied inaktiv - 27.06.2010, 13:08



Antwort auf: super dringend

Haben Sie denn keinen RA, der mal das Gehalt pfänden oder sonst was macht? LG NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.06.2010



Antwort auf: super dringend

Hallo, wie lieb von Ihnen, dass Sie nachfragen! Nein, ich habe keinen RA zur Pfändung beauftragt, denn was soll das bringen? Der leibliche Vater lebt (sobald er auch nur ansatzweise wieder unterhaltszahlungsfähig wird) lieber vom Staat, als einen Cent für das Kind zu bezahlen. Das habe ich jetzt oft genug erlebt. Somit hätte eine Pfändung nur kurzzeitig Erfolg, weil er immer irgendwelche Ausreden findet, warum diese oder jene Arbeit ihm nicht zumutbar ist. Das weiß ich übers JA (natürlich nicht das mit den Ausreden, das ist meine Interpretation!). Da ich ja ein Einkommen habe, würde ich keine Beihilfe zu den Anwaltskosten bekommen und ich habe die dunkle Ahnung, dass mich das Ganze im Endeffekt mehr kosten würde, als meine Tochter jemals an Unterhalt sehen könnte. Daher: Nein, ich habe keinen Anwalt dazu beauftragt. Das JA schickt im Rahmen der Beistandsschaft regelmäßig Briefe an den leiblichen Vater in denen er sein Einkommen nachweisen muss. Ich hoffe einfach, dass das auch halbwegs stimmt, was er da schreibt und belegt... VlG Annette

Mitglied inaktiv - 28.06.2010, 21:37