Hallo Frau Bader, darf ich für die Tage, an denen unsere Kita bestreikt wird, Gebühren einbehalten (kommunaler Träger)? Wenn ja: in Höhe von anteiliger Kita-Gebühr für (in diesem Falle zwei) Streiktage, oder in Höhe der mir entsanden Kosten (hier für den Babysitter)? Viele Grüsse Katrina
Mitglied inaktiv - 02.03.2008, 21:01