Frage: Streik in den Kitas

Hallo Frau Bader, darf ich für die Tage, an denen unsere Kita bestreikt wird, Gebühren einbehalten (kommunaler Träger)? Wenn ja: in Höhe von anteiliger Kita-Gebühr für (in diesem Falle zwei) Streiktage, oder in Höhe der mir entsanden Kosten (hier für den Babysitter)? Viele Grüsse Katrina

Mitglied inaktiv - 02.03.2008, 21:01



Antwort auf: Streik in den Kitas

Hallo, 1. Nach h.M. dürfen die Mütter zu Hause bleiben u erhalten den Lohn weiter 2. Ich würde die Gebühr einbehalten - aber lesen Sie vorher im Vertrag/ der Satzung Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.03.2008