Hallo Frau Bader, zunächst mal wünsche ich Ihnen ein erfolgreiches und fröhliches Neues Jahr! Aber nun zu meiner Frage: die Stillpausen, die einem während der Arbeitszeit zustehen, dürfen die auch am Anfang bzw. Ende der ARbeitszeit liegen? Also z.B.: ich stille daheim, fahre dann ins Büro und arbeite ohne STill-Unterbrechung, fahre dann aber früher wieder heim, um daheim noch zu stillen. Gilt das zu-Hause-Stillen dann als Stillpause, d.h. verkürzt sich dadurch meine Anwesenheitspflicht im Büro (Fahrtzeiten natürlich ausgenommen)? ich hab nämlich das Problem, dass mein junger Mann nichts anderes als das Original zu sich nimmt, ich aber nicht hin-und herfahren möchte (lohnt sich nicht). Danke im Voraus Ulrike
Mitglied inaktiv - 02.01.2006, 09:21