Liebe Frau Bader ,
wenn eine bisher alleinerziehende arbeitsuchende / geringfügigbeschäftigte Frau einen mittelständig-berufstätigen Mann heiratet - welche Steuerklassen bekommen die Beiden dann ?
Ich habe mal gehört es richtet sich wohl nach Einkommen ? Stimmt das ?
Muß man dann eine Steuererklärung machen oder steht es einem frei dies zu tun oder nicht ?
Liebe Grüße
Mitglied inaktiv - 03.01.2011, 15:51
Antwort auf:
Steuerfrage
Hallo,
Sie meinen Lohnsteuerklassen?
Die braucht man nur, wenn man Lohnsteuer zahlt. Ider der Mann selbständig oder angestellt? Grundsätzlich gilt, dass derjenige, der wesentlich mehr verdient, die bessere Lohnsteuerklasse wählt
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.01.2011
Antwort auf:
Steuerfrage
Es richtet sich nach dem Einkommen bzw wie ihr beide es wollt.
Üblich sind bei ähnlichem Lohn die Steuerklassen 4/4.
Verdient einer etwa 60% und der andere 40% des Familieneinkommens, wählt man meist 3/5.
Es steht einem frei, aber die meisten erhalten in dem Jahr der Eheschließung eine Rückzahlung.
Gruß
Sabine
Mitglied inaktiv - 03.01.2011, 22:40