Steht mir es zu bis zum 12 Lebensjahr meines Kindes Frühschicht zumachen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Steht mir es zu bis zum 12 Lebensjahr meines Kindes Frühschicht zumachen?

Hallo Ich arbeite bei einer Zeitarbeits Firma habe ein Festvertrag. Meine Elternzeit geht im Februar zuende würde aber gerne ab Oktober wieder arbeiten gehen. Nun sagt meine Firma das ich beide Schichten arbeiten muss! Fruhschicht 06:00 - 15:00H und 15:00 - 23:00H ohne die Überstunden mit gerechnet! Meine frage ich sind die da zu berechtig das ich auch die Spätschicht machen muss! Aber wie soll man das machen bis 23:00H das geht doch gar nicht :-(! Weiss nicht was ich machen soll ich möchte ja wieder los aber ich kann das mit der Spätschicht nicht. Bitte gibt mir doch ein rat Danke schon mal im vorraus

von jenny19852012 am 13.09.2013, 11:26



Antwort auf: Steht mir es zu bis zum 12 Lebensjahr meines Kindes Frühschicht zumachen?

Hallo, besonderen Schutz haben Schwangere, Stillende und Eltern in EZ. Danach lebt der alte Vertrag wieder auf. Und auch die alten Zeiten Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.09.2013



Antwort auf: Steht mir es zu bis zum 12 Lebensjahr meines Kindes Frühschicht zumachen?

Wenn es so in Deinem Vertrag steht dann hat der AG das Recht darauf zu bestehen dass Du so arbeiten kommst. Wenn Du das nicht willst oder kannst musst Du kündigen. Aber einer Größe von 15 Mitarbeitern in einem Unternehmen muss Dir TZ gewährt werden (es sei denn es sprechen wichtige betrieblich Gründe dagegen), allerdings hast Du auch dann KEINEN Anspruch auf die Frühschicht wenn in Deinem Vertrag beide Schichten stehen. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 13.09.2013, 11:49



Antwort auf: Steht mir es zu bis zum 12 Lebensjahr meines Kindes Frühschicht zumachen?

Wieso soll denn eine Spätschicht nicht möglich sein?

von Pamo am 13.09.2013, 12:17



Antwort auf: Steht mir es zu bis zum 12 Lebensjahr meines Kindes Frühschicht zumachen?

Der AG mus Dir Deinen alten Job zu alten Konditionen wiedergeben, wenn Du diesen nicht mehr möchtest, dann kannst Du kündigen. Teilzeit ,also reduzieren der Stunden ist möglich ab gewisser Größe, aber nicht die Arbeitszeiten aussuchen. Ich habe mir aus dem Grund einen anderen Job gesucht, wir kamen da nicht zusammen. Noch hättest Du ja auch Zeit was Neues zu suchen. Kündigst Du dann bekommst Du eine Sperre beim Arbeitsamt, daher würde ich das zügig klären.

von Sternenschnuppe am 13.09.2013, 12:25