Frage: soziale Härte

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage und hoffe Sie können mir weiterhelfen, auch wenn es vielleicht nicht ganz hier her paßt. Ich möchte gerne eien Ausbildung zur Hebamme machen. Da es nur wenige Plätze gibt auf sehr, sehr viele Bewerber und ich durch meine 3 Kinder ortsgebunden bin und es mein 2. Bildungsweg wäre, bin ich am überlegen einen Antrag auf soziale Härte zu stellen. Habe davon von einer Bekannten gehört, die mir aber nichts weiter dazu sagen konnte. Manche (Hebammen)Schulen bieten auf den Bewerbungsbögen auch eien Möglichkeit zum ankreuzen an, aber leide rnicht alle. Eines vielleicht noch als Info, eines meiner Kinder hat eine Behinderung (Gendefekt). So nun zu meinen Fragen: -Wie müssen die Voraussetzungen sein um die soziale Härte/Härtefall beantragen zukönnen um bevorzugt "behandelt" zu werden? -Kann man auch einen Antrag stellen wenn es auf dem Bewerbungsbogen nicht die Möglichkeit gibt es explizit an zu kreuzen/an zu geben? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort! Aus privaten Gründen möchte ich lieber anonym bleiben. mfg Frau L.

Mitglied inaktiv - 11.06.2009, 12:51



Antwort auf: soziale Härte

Hallo, fragen Sie doch lieber bei Martina Höfel - die leitet eine Hebammenschule! Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.06.2009