Frage: sozialamt

Hallo Frau Bader ich hoffe sie hatten einen angenehmen urlaub und schon hab ich direkt eine Frage an sie. ich hoffe sie können mir helfen. Ich bezog bis Mai noch sozialhilfe und nun bekam ich von der Wohnungsgesellschaft die Betriebskosten (Jahresabrechnung)und es enstand eine hohe Nachzahlung! Hab dann meinen damaligen Sachbearbeiter vom Sozialamt angerufen und ihm gesagt das ich die abrechnung reinschicken werde, da ich zu dem Zeitpunkt als die Kosten entstanden ja nach Hilfebedürftig war. So , der sagte mir nun ich bekomme das Geld wahrsch. nicht weil die Rechnung nach meiner Abmeldung vom Amt bei mir ins Haus trudelte. Toll aber wenn ich nun was raus bekäme , müsste ich es doch auch zurück zahlen Ich bekomme keine Leistungen mehr vom Amt weil mein Verlobter nun mit mir zusammen wohnt aber es kann ja nicht sein dass ich die damals entstandenen Kosten nicht bekomme! Warum soll mein Verlobter MIT dafür aufkommen obwohl er da noch gar nicht im Haushalt lebte?? Bitte helft mir mal , ob der vom Amt mich bloß abwimmeln wollte. Ich möchte ja kein Sozialschmarotzer sein aber wie gesagt mein Verlobter kann mir jetzt nicht die Nachzahlung finanzieren obwohl er zudem Zeitpunkt noch gar nicht hier wohnte.Was kann ich dafür wenn die Abrechnung so spät kommt. Vielen Dank für ihren Rat schon im Voraus

Mitglied inaktiv - 22.08.2005, 08:55



Antwort auf: sozialamt

Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise. Ich darf hier nur zu Fragen r-u-b antworten! Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.08.2005