Schwangerenvorsorge als Dienstzeit?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Schwangerenvorsorge als Dienstzeit?

Ich bin bei einer Kommune beschäftigt, die seit wenigen Monaten eine neue Dienstzeitregelung hat. Demnach dürfen Arztbesuche lediglich dann als Dienstzeit erfasst werden, wenn eine "schwere chronische Erkrankung" vorliegt. Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft sind demnach "Privatvergnügen" und dürfen nicht als Dienstzeit erfasst werden. Die tägliche Arbeitszeit von 8,2 Stunden muss somit voll geleistet werden, wenn dies auch im Rahmen einer flexiblen Gleitzeit geschehen kann.Mich interessiert, ob Schwangere das Recht auf Vorsorgeuntersuchungen während der regulären Dienstzeit haben und ob der § 16 MuSchuG auch dahingehend ausgelegt werden kann, dass nicht nur generell Vorsorgeuntersuchungen in der eigentlichen Dienstzeit stattfinden dürfen sondern die Zeiten auch als Dienstzeit erfasst werden können und somit an den Tagen der Vorsorgeuntersuchung einen Teil der 8,2 Stunden Sollarbeitszeit ausmachen. Die Termine bei meinem Frauenarzt können aufgrund der Anwesenheitszeit der Hebamme, die ich in dieser Praxis ebenso konsultiere, lediglich am Vormittag stattfinden. Dies hat dann zur Folge, dass ich trotz eines vormittaglichen Termines bis teilweise in die Abendstunden im Büro bleiben muss, um auf meine Soll-Arbeitszeit zu kommen. Selbstverständlich ist eine Schwangerschaft keine "schwere chronische Erkrankung", jedoch eine so besondere Situation, dass ich mir mehr Entgegenkommen in diesem Punkt wünschen würde. Mich würde ebenso interessieren, wie anderswo mit dem Thema "Schwangerenvorsorge als Dienstzeit" umgegangen wird. Bis vor der neuen Dienstzeitvereinbarung konnten bei uns diese Art von Arztterminen übrigens als Dienstzeit erfasst werden. Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort.

Mitglied inaktiv - 22.07.2005, 09:02



Antwort auf: Schwangerenvorsorge als Dienstzeit?

Hallo, steht doch klar im Gesetz. Die Zeit müssen Sie nicht nacharbeiten. Reden Sie mal mit dem Gewerbeaufsichtsamt! Gruß´, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.07.2005