Frage: Schuldanerkenntnis

Hallo! Ich habe eine generelle Frage zu einem Schuldanerkenntnis, welches ich dummerweise abgegeben habe. Sollte man ja nicht tun, aber mir ist von einem RA und Notar sogar dazu geraten worden. Wir sind mittlerweile verheiratet und haben den ges. Güterstand. Mein Mann kann doch nicht mit ins Boot genommen werden, oder? Was kann der Gläubiger alles verwerten, wenn nicht mehr gezahlt wird? Ich hätte gerne gewusst, ob dass wie bei einer Pfändung läuft. Wie sieht es mit einer privaten Lebensversicherung und Rentenversicherung aus? Ca. 1 Jahr nach der Unterschrift des Schuldanerkenntnisses ist bei der LV und auch bei der RV eine unwiderrufliche Begünstigung für meinen Mann eingegeben worden. Die LV ist am 01.12.97 (LZ 30 Jahre) und die RV am 01.02.2003 (LZ 33 Jahre) abgeschlossen worden. Dann bin ich 51 bzw. 60 Jahre alt. Ist es sinnvoll, die Verträge beitragsfrei zu stellen, falls die verwertet werden können? Ich zahle 50,00 Euro im Monat zurück. Bei der Summe muss ich wohl steinalt werden, um alles inkl. Zinsen zurückzuzahlen. Kann es Sinn machen, dem Gläubiger einen Vergleich anzubieten? Auch wenn die Summe, die ich zusammen bringen könnte nur ein Bruchteil dessen ist, über die das Schuldanerkenntnis läuft? Danke! Gruß tomtermite

Mitglied inaktiv - 05.09.2010, 16:33



Antwort auf: Schuldanerkenntnis

Frau Bader wird hier nicht antworten können.

Mitglied inaktiv - 05.09.2010, 19:04