Frage: Schneeräumen

Sehr geehrte Frau Bader, ist man als Mieter einer Erdgeschoßwohnung auch dann zum Schneeräumen verpflichtet, wenn man tagsüber alleine mit einem Baby zuhause ist, das man dafür (aufgrund der Grundstückslänge) etwa eine Viertelstunde alleine in der Wohnung lassen müßte? Das wäre ja nicht nur unverantwortlich und unzumutbar fürs Kind, sondern würde doch auch gegen die elterliche Aufsichtspflicht verstoßen, oder? Ist es rechtens, den Schnee liegen zu lassen, bis abends der Ehemann nach Hause kommt und ihn wegkehrt? Vielen Dank für Ihre Mühe, Caroline

Mitglied inaktiv - 16.02.2005, 19:54



Antwort auf: Schneeräumen

Hallo, kann mich allen Vorrednern nur anschließen... Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.02.2005



Antwort auf: Schneeräumen

Also bitte, das klingt doch sehr nach Drückebergerei! Wenn Du zum Schneeräumen verpflichtet bist und verhindert bist, dann mußt Du eben für ersatz sorgen, und sei es, daß Du jemanden dafür bezahlst! Wenn Du in 15 Minuten mit dem Schneeschippen fertig bist kannst Du doch das Kind im Kinderwagen dabeihaben! Andere Möglichkeit: Tragetuch! Oder Du bringst es den Mietern in den oberen Stockwerken.... Wenn es schläft kann man es auch mal 15 Minuten alleine in der Wohnung lassen, wenn man nur vorm Haus ist. Keine Haftpflicht wird ein Nachsehen haben, wenn Du Deinen Haushalt nicht organisieren kannst.

Mitglied inaktiv - 16.02.2005, 21:47



Antwort auf: Schneeräumen

Hanna hat Recht... Hallo Habe hierzu schon einige Gerichtsurteile gelesen u.a. wenn der "Schneeräumer" verhindert oder im Urlaub ist.... dann ist er dazu verpflichetet für Ersatz zu sorgen, ansonsten macht er sich "haftbar". LG Peeka

Mitglied inaktiv - 16.02.2005, 22:17



Antwort auf: Schneeräumen

Kann mich meinen Vorschreiberinnen nur anschließen. Man ist verpflichtet, dafür zu sorgen, das der Schnee weggeräumt wird. Zudem hat ein bisschen frische Luft noch keinem Baby geschadet, oder man nimmt das Babyphone mit raus. LG Alexandra

Mitglied inaktiv - 17.02.2005, 07:03



Antwort auf: Schneeräumen

.,..und meine fünfeinhalb Monate alte Tochter hat mir vom Buggy aus zugeschaut (und den Schneeflocken). So kommt das Kind auch mal kurz an die frische Luft, gell ;-). Siehs doch als Abwechslung und Bewegung an der kalten, frischen Luft tut echt gut....LG, Holli

Mitglied inaktiv - 17.02.2005, 13:57



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