Frage: schlau gemacht....

Liebe Frau Bader. Auf meine Frage bezüglich der Anspruchsdauer des Elterngeldes Alleinerziehender habe ich mich nun noch einmal bei unserer Elterngeldstelle schlau gemacht. Da Sie schrieben dass bei Alleinerziehenden grundsätzlich ein Anspruch auf 14 Monate besteht rief ich dort noch einmal an. Der dort zuständige Herr teilte mir mit dass der Anspruch auf 14 Monate nur bestände wenn ich durch die Erziehungszeit meine Erwerbstätigkeit aufgeben b.z.w reduzieren würde. Da ich aber vor der Schwangerschaft nicht gearbeitet und somit nicht Erwerbstätig war beträgt die Anspruchsdauer nur 12 Monate, trotz dass ich Alleinerziehend bin und das alleinge Sorgerecht habe. Hat es seit der Eiführung des Elterngeldes eventuell eine Änderunng gegeben von der, der Herr nicht informiert wurde? Ich weiß nun einfach nicht ob ich mich auf seine Angaben verlassen kann da Sie mir anders geantwortet haben. Lieber glauben schenke würde ich Ihnen natürlich aber das allein bringt mir leider auch nicht die zusätzlichen 2 Monate. Wo könnte man sich denn genau darüber informieren - finde im Netz leider nichts genaues. Vielen Dank im Vorraus LG

Mitglied inaktiv - 01.08.2007, 22:32



Antwort auf: schlau gemacht....

Hallo, s. Broschüre vom Ministerium, S. 15. http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Elterngeld-und-Elternzeit,property=pdf,bereich=,rwb=true.pdf Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.08.2007