Frage: Scheidung und 3 Kinder

Liebe Frau Bader, ich muß mich wegen einem traurigen Fall an sie wenden. Meine Schwester ist seit 13 Jahre verheiratet und hat 3 Kinder (4,5, und 10 Jahre). Nun hat ihr Mann, ihr von heute auf morgen eröffnet, dass er eine andere Frau hat und er sich Trennen möchte. Die Familie lebt auf SEINEM Grundstück. Erst meinte er, sie kann mit den Kindern da bleiben, er geht. MEine Schwester dachte,sie gibt ihm noch eine Woche Zeit, sich alles genau zu überlegen und ist für eine Woche zu seiner Tante gefahren.Er hat es sich in dieser Zeit auch überlegt und meinte, es gibt kein zurück mehr und er will die Kinder behalten. Nun hat meine Schwester Angst, dass sie die Kinder verlieren kann. Sie konnte einige Jare durch den erziehungsurlaub und so nicht arbeiten. Hat jetzt ja auch noch keine Wohnung, weil sie ALLES dort ins Haus gesteck hat. Ihr Mann meint, dass sie keine Chance hat wegen den Kindern, weil sie nichts hat. Zur Zeit ist sie noch selbstständig als Landwirtin, was sie aber auch nicht weitermachen kann, weil der Großteil der LW ihren Schwiegereltern gehört.Somit wäre sie jetzt arbeitslos. Ist das ein Grund, dass sie ihre Kinder nicht bekommen könnte???? Ihr mann geht von 6 Uhr bis 19 Uhr abend arebiten, war die letzten Jahre nur Abends eine Stunde für die Kinder da und sie JEDEN TAG VON FRÜH BIS ABENDS!!! Sind ihre Chancen wirklich so schlecht, die Kids zu bekommen? Liebe Grüße Cindy

Mitglied inaktiv - 26.06.2006, 09:35



Antwort auf: Scheidung und 3 Kinder

Hallo, Das Kind/ die Kinder kann er Ihnen nicht wegnehmen. Männer drohen häufig damit. Es ist so, dass der das Aufenthaltsrecht bekommt, bei dem sich das Kind schon vor der Trennung regelmäßig aufgehalten hat. Man spricht da vom gewohnten Lebensmittelpunkt. In der Regel also die Mutter, die sich den ganzen Tag über mit dem Kind beschäftigt. Es sei denn, die ist nicht geeignet (Alkoholismus etc.). Wenn der Vater vorher das Kind betreut hat, ist damit zu rechnen, dass er das Aufenthaltsrecht erhält. Sonst auch dann nicht, wenn er sich besonders gut mit dem Kind versteht. Sie braucht eine anwaltliche Beratung vor Ort! Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.06.2006



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