Frage: Schaukel

Hallo, wir haben in unserem Garten eine Schaukel. Aber sehr oft, wenn wir nicht zuhause sind, gehen Nachbarskinder auf die Schaukel. Wenn dabei einem Kind irgend etwas passiert, wer wird dann haftbar gemacht???

Mitglied inaktiv - 19.04.2005, 15:12



Antwort auf: Schaukel

Hallo, Sie haben eine sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Das bedeutet, Sie müssen aufpassen, dass von Ihrem Eigentum keine Gefahr ausgeht. Ich würde allen Nachbarn schriftlich mitteilen, dass Sie eine HAftung ausschließen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.04.2005