Frage: Schaden durch Baby verursacht

Hallo Frau Bader, mein kleiner Sohn ist 1,5 Jahre alt und hat, als wir letztes Wochenende bei einem Bekannten zu Besuch waren, beim herumkrabbeln an einer Tischdecke gezogen, darauf befand sich eine recht teure Vase, die dadurch hinunter fiel und kaputt ging. Der Besitzer verlangt nun von mir Schadenersatz. Muß ich dafür haften? Ich dachtre bisher, dass Kinder unter 7 Jahren nicht für einen Schaden verantwortlich gemacht werden können. Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Mitglied inaktiv - 25.05.2004, 15:36



Antwort auf: Schaden durch Baby verursacht

Hallo, hierzu ein Artikel, den ich neulich für eine Zeitung geschrieben habe: „Eltern haften für ihre Kinder“ Schnell ist es passiert, dass ein Kind einen Schaden verursacht - mit dem Dreirad am Auto oder im Porzellangeschäft. In wie weit müssen die Eltern oder gar das Kind selber haften? Eine Frage, die immer wieder auftaucht, auch wenn bald jeder eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Der Gesetzgeber hat dies eindeutig geregelt. Das Kind selber haftet erst ab dem siebten Lebensjahr, im Straßenverkehr bei fahrlässigem Handeln neuerdings sogar erst ab zehn. Und selbst wenn diese Altersgrenzen erfüllt sind, bleibt zu klären, ob das Kind überhaupt ein Verschulden trifft. Weiterhin muss es die Einsichtsfähigkeit gehabt haben, zu verstehen, welche Folgen das Handeln haben könnte. Die Eltern haften nicht, wie es uns Baustellenschilder immer glaubhaft machen wollen, automatisch für jedes Fehlverhalten des Sprösslings, sondern nur dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Diese beinhaltet Aufklärung und Anleitung, Kontrolle (z.B. auf dem Schulweg) und positive Einflussnahme auf das Verhalten. Keiner kann verlangen, dass Kinder Tag und Nacht mit Argusaugen überwacht werden - außer in Gefahrensituationen. Und: wenn die Haftpflicht die Zahlung verweigert, müssen Sie selber keinesfalls sofort persönlich eintreten- dann ist der Anspruch zumindest zweifelhaft. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.05.2004



Antwort auf: Schaden durch Baby verursacht

Hallo!!! Wir hatten sowas ähnliches neulich auch mit unserem Sohn (bald 1 1/2 Jahre alt). Er hat von einem Bekannten das Handy in einem Krug Kakao versengt. Und der Bekannte wollte auch den Schaden ersetzt bekommen. Mein Freund hat darauf hin seine Versicherung angerufen, hat denen das erklärt und die haben uns dann einpaar Unterlagen zugeschickt indem wir denen den ganzen "UnfallHergang" beschreiben mussten! Wir mussten auch Name, Adresse und Kontonr. des "Geschädigten" angeben und das Handy mitschicken. Es hat glaube ich 2 Wochen gedauert bis er das Geld von der Versicherung für das kaputte Handy auf seinem Konto hatte! Ruf doch Mal bei deiner Versicherung an, und lasse dich da Mal beraten! LG Sabine mit Leon

Mitglied inaktiv - 25.05.2004, 19:21



Antwort auf: Schaden durch Baby verursacht

Ich als Versicherungskauffrau würde es so machen: Melde den schaden Deiner Privathaftpflichtversicherung. Die werden dem Bekannten einen Fragebogen zusenden und ihm den ihm zustehenden Schaden ersetzen. Nach dem Gesetz (BGB) steht ihm erst mal nix zu. Sollte Eure PHV jedoch auch Schäden durch Kinder unter 7 J. decken (gibt es durchaus), dann zahlt sie, ansonsten erklärt sie ihm das schon passend :-))) Oder sie zahlt aus Kulanz... Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 25.05.2004, 21:13