Rückreise mit minderjährigem nicht verwandten Kind

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Rückreise mit minderjährigem nicht verwandten Kind

Hallo, ich werde zusammen mit meiner Tochter und meinem Verlobten demnächst in die Türkei fliegen. Aufgrund desen, dass ich doch noch zum Studium zugelassen wurde, muss ich zwei Tage früher als geplant zurück fliegen. Meine Tochter möchte aber gerne mit meinem Verlobten dort bleiben und nicht mit mir früher zurück fliegen. Ich habe nun eine Vollmacht ausgestellt und diese auch noch notariell beglaubigen lassen. Das müsste doch reichen, oder? Mein Verlobter macht sich eigentlich nur sorgen wegen der Passkontrolle in der Türkei, da meine Tochter und er ja unterschiedliche Nachnamen haben. Die Fluggesellschaft habe ich bereits informiert und eine beglaubigte Fotokopie zugesendet (wollten die so haben). Achso, ich bin alleinerziehend und habe das alleinige Sorgerecht. Danke! LG

von LuizadA am 26.09.2013, 15:11



Antwort auf: Rückreise mit minderjährigem nicht verwandten Kind

Hallo, ich denke mehr kann man nicht machen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.09.2013



Antwort auf: Rückreise mit minderjährigem nicht verwandten Kind

Du warst beim Notar und hast es mit der Fluggesellschaft geklärt. Ist doch super vorbereitet.

von Sternenschnuppe am 26.09.2013, 16:07



Antwort auf: Rückreise mit minderjährigem nicht verwandten Kind

Ja, das ist ja auch gut. ;-) Aber bei der Passkontrolle am Zoll ? Die Vollmacht ist auf deutsch, ich kann ja kein türkisch, und daher ist mein Verlobter besorgt, dass die ihn mit meiner Tochter nicht so einfach ausreisen lassen.

von LuizadA am 26.09.2013, 21:34



Antwort auf: Rückreise mit minderjährigem nicht verwandten Kind

lass es sonst noch einmal übersetzten. Gibt ja auch Notare die türkischer Abstammung sind.

von Sternenschnuppe am 27.09.2013, 11:04