Hallo,
ich werde zusammen mit meiner Tochter und meinem Verlobten demnächst in die Türkei fliegen. Aufgrund desen, dass ich doch noch zum Studium zugelassen wurde, muss ich zwei Tage früher als geplant zurück fliegen.
Meine Tochter möchte aber gerne mit meinem Verlobten dort bleiben und nicht mit mir früher zurück fliegen.
Ich habe nun eine Vollmacht ausgestellt und diese auch noch notariell beglaubigen lassen. Das müsste doch reichen, oder? Mein Verlobter macht sich eigentlich nur sorgen wegen der Passkontrolle in der Türkei, da meine Tochter und er ja unterschiedliche Nachnamen haben.
Die Fluggesellschaft habe ich bereits informiert und eine beglaubigte Fotokopie zugesendet (wollten die so haben).
Achso, ich bin alleinerziehend und habe das alleinige Sorgerecht.
Danke!
LG
von
LuizadA
am 26.09.2013, 15:11
Antwort auf:
Rückreise mit minderjährigem nicht verwandten Kind
Hallo,
ich denke mehr kann man nicht machen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.09.2013
Antwort auf:
Rückreise mit minderjährigem nicht verwandten Kind
Du warst beim Notar und hast es mit der Fluggesellschaft geklärt.
Ist doch super vorbereitet.
von
Sternenschnuppe
am 26.09.2013, 16:07
Antwort auf:
Rückreise mit minderjährigem nicht verwandten Kind
Ja, das ist ja auch gut. ;-)
Aber bei der Passkontrolle am Zoll ? Die Vollmacht ist auf deutsch, ich kann ja kein türkisch, und daher ist mein Verlobter besorgt, dass die ihn mit meiner Tochter nicht so einfach ausreisen lassen.
von
LuizadA
am 26.09.2013, 21:34
Antwort auf:
Rückreise mit minderjährigem nicht verwandten Kind
lass es sonst noch einmal übersetzten.
Gibt ja auch Notare die türkischer Abstammung sind.
von
Sternenschnuppe
am 27.09.2013, 11:04