Frage: Reparturhöchstdauer?

Hallo Fr. Bader, eine Frage - gibt es, wenn man ein Elektrokleingerät zum Händler zur Reparatur gibt (der es einschicken muss) eine Höchstdauer, wie lange eine solche Reparatur dauern darf? Und wann kann man dementsprechend Wandlung des Kaufvertrages verlangen? VG, Sonja

Mitglied inaktiv - 23.09.2004, 10:33



Antwort auf: Reparturhöchstdauer?

Hallo, bitte lesen Sie die hInweise-hier geht es nur r-u-b. Ich kann Ihnen nur entgeltich über meine E-Mail helfen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.09.2004