Hallo Fr. Bader, eine Frage - gibt es, wenn man ein Elektrokleingerät zum Händler zur Reparatur gibt (der es einschicken muss) eine Höchstdauer, wie lange eine solche Reparatur dauern darf? Und wann kann man dementsprechend Wandlung des Kaufvertrages verlangen? VG, Sonja
Mitglied inaktiv - 23.09.2004, 10:33