Frage: Renovieren bei Auszug

Hallo, ich habe eine sehr eilige SAche.....ich habe gehört, dass man nach dem neuen Mietrecht nicht mehr verpflichtet werden kann, nach einer Mietdauer von 2 Jahren komplett bei Auszug renovieren zu müssen. Nun ist es so, dass ich laut Mietvertrag verpflichtet bin, bei Auszug alles weiß zu streichen. Es war vorher weiß gestrichen, ich habe nach meinem Einzug in den Kinderzimmern einzelne Farbfelder angelegt, die auch alle noch gepflegt sind, bzw. in dem einen Kinderzimmer eine Bordüre fachmännisch anbringen lassen. Muss ich nun wirklich alles weiß streichen oder fällt genau das unter das neue Mietrecht? Ich habe bereits Ende des Monats die Abnahme und wüsste natürlich gern, auf was ich mich berufen könnte, um mir den ganzen (in meinen Augen unnötigen) Stress zu ersparen..... Bin für jeden Tipp dankbar. Vielen Dank

Mitglied inaktiv - 17.07.2008, 22:34



Antwort auf: Renovieren bei Auszug

Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise. Hier geht es nur um Fragen und Probleme rund-ums-Baby. Ansonsten kann ich Ihnen anbieten, entgeltlich über meine private E-Mail zu antworten. Oder suchen Sie einen Kollegen vor Ort auf. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.07.2008