Hallo noch mal!ich hatte ja am 21.07. um eine Rechtsauskunft gebeten.Sie wollten aber wissen,was ich genau für eine Akteneinsicht meine.Also den Autopsiebericht so wie die Akte vom Ermittlungsverfahren.Wenn ich da Einsicht kriegen kann, muß ich das über einen Anwalt machen?Tritt dann die Rechtschutz dafür in Kraft?Hat man ein recht auf sofortige Einsicht oder muß man da noch ein Paar Jahre warten? MfG Wessels
Mitglied inaktiv - 27.07.2005, 22:00