Frage: Prozesskostenhilfe

Guten Tag Frau Bader, im Jahr 2012 habe ich mich scheiden lassen und bekam hierbei Prozesskostenhilfe. Seit diesem Jahr ändert sich allerdings mein Einkommen. Es steigt, da ich aufgrund einer Elternzeitvertretung jetzt vollzeit arbeite, befristet für 12 Monate. Danach werde ich wieder meine alten Bezüge erhalten. Nun stellt sich mir die frage, ob ich für die zeit des mehrverdienstes die Unterstützung zurück zahlen muss bzw. wie soetwas gehandhabt wird. Ich bedanke mich im voraus für Ihre Hilfe. Viele Grüsse

von Da.Le. am 07.01.2014, 08:11



Antwort auf: Prozesskostenhilfe

Hallo, bitte wenden Sie sich an Ihren RA Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.01.2014



Antwort auf: Prozesskostenhilfe

hallo mir wurde damals gesagt das das gericht, innerhalb von vier jahren nochmal prüfen kann ob sich am einkommen etwas geändert hat und ggf etwas von den pkh gezahlt werden kann. bei mir wurde nichts mehr geprüft. ob man sich selber melden muss falls sich das einkommen ändert,kann ich nicht sagen, mir hat meine anwältin damals nichts gesagt. sie hat nur gesagt das wenn man erneut heiraten würde, das gehalt des mannes nicht zugrunde gelegt wird.

von CKEL0410 am 07.01.2014, 14:58



Antwort auf: Prozesskostenhilfe

Lieben Dank für die Antwort!

von Da.Le. am 07.01.2014, 17:17