Guten Tag Frau Bader,
im Jahr 2012 habe ich mich scheiden lassen und bekam hierbei Prozesskostenhilfe. Seit diesem Jahr ändert sich allerdings mein Einkommen. Es steigt, da ich aufgrund einer Elternzeitvertretung jetzt vollzeit arbeite, befristet für 12 Monate. Danach werde ich wieder meine alten Bezüge erhalten. Nun stellt sich mir die frage, ob ich für die zeit des mehrverdienstes die Unterstützung zurück zahlen muss bzw. wie soetwas gehandhabt wird. Ich bedanke mich im voraus für Ihre Hilfe.
Viele Grüsse
von
Da.Le.
am 07.01.2014, 08:11
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Prozesskostenhilfe
Hallo,
bitte wenden Sie sich an Ihren RA
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.01.2014
Antwort auf:
Prozesskostenhilfe
hallo
mir wurde damals gesagt das das gericht, innerhalb von vier jahren nochmal prüfen kann ob sich am einkommen etwas geändert hat und ggf etwas von den pkh gezahlt werden kann. bei mir wurde nichts mehr geprüft.
ob man sich selber melden muss falls sich das einkommen ändert,kann ich nicht sagen, mir hat meine anwältin damals nichts gesagt. sie hat nur gesagt das wenn man erneut heiraten würde, das gehalt des mannes nicht zugrunde gelegt wird.
von
CKEL0410
am 07.01.2014, 14:58
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Prozesskostenhilfe
Lieben Dank für die Antwort!
von
Da.Le.
am 07.01.2014, 17:17