Hallo, ich habe ein Probearbeitsverhältnis über 12 M. angeboten bekommen. Im Netz habe ich dazu u.a. folgendes gelesen: "Während des Probearbeitsverhältnisses ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen, es sei denn, das Kündigungsrecht wurde ausdrücklich vereinbart." Macht es Sinn für mich als Arbeitnehmer hinsichtl. Kündigung noch etwas (z.B. Möglichkeit der ord. Kündigung) in den Vertrag mit aufzunehmen? Danke und LG!
Mitglied inaktiv - 23.11.2007, 13:00