Frage: privates SommerAuPair - Papierkram

Hallo wir organisieren uns für den Sommer auf privatem Wege ein SommerAupair für 4 Wochen aus dem EU-Ausland (Österreich). Das Mädel wird wahrscheinlich mit den Eltern kranken-mitversichert sein und diese gilt auch in Deutschland. Sollte ich sie trotzdem zusätzlich für die 4 Wochen krankenversichern? Wie ist es mit Haftung, etc? Einerseits wenn sie einen größeren Schaden (Fahrradunfall, etc.) verursacht, andererseits wenn unter ihrer Aufsicht einem Kind etwas passiert? Muß/Kann man das versichern? Wie? Muß ich das Mädel noch beim Arbeitsamt oder so melden? Wo/wie/wann/was? Wir hatten schon öfters SommerAuPairs (Erzieherinnnen in Ausbildung) aus Österreich - aber diese waren bislang immer irgendwie "Bekannte" oder Enkelin der Mutter der Nachbarin. Es lief also als privater Besuch ab. Danke für die Info Servus Karin

Mitglied inaktiv - 04.01.2008, 11:31



Antwort auf: privates SommerAuPair - Papierkram

Hallo, nein, ein klassisches Ap ist das nicht. Ich sehe nur ein Problem mit der Haftung. Ansonsten kann sie doch bei Ihren Eltern weiter versichert bleiben. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.01.2008



Antwort auf: privates SommerAuPair - Papierkram

Ein Mädels das - aus Österreich - nur für 4 Wochen nach Deutschland kommt ist KEIN Aupair :-) Denn: - sie spricht schon deutsch und - 4 Wochen sind zu kurz für Aupair :-))) Krankenversicherung: meine britischen Aupairs hatten ihr britische NHS-Versicherung und damt gut. Hat auch bei Arztbesuchen hier alles wundervoll geklappt, wenn man sofort und nachdrücklich auf die ausl. "GKV" hinweist. Sie soll einen Auslandskrankenschein mitbringen. Bei den Briten ist das inzwischen auch eine Scheckkarte. Es gibt Aupairvetrsicherungen, ob auch nur den Unfall- und haftpflichtBereich... mußt mal schauen. Klemmer bietet sowas in die Richtung und ??? (weiß nicht mehr auswendig). Den Versicherungen ist auch grundsätzlich erst mal wurscht, ob es ein tatsächliches AP-Verhältnis ist. Denen wird nur die Dauer von 1 Monat nicht schmecken. Fazit: Eure Geschicte ist "halb-legal". Melden muß sich das Mädels auf Gemeinde und Ausländeramt, wenn sie dauerhaft ihren Wohnsitzt bei Euch nimmt und (als Aupair) "arbeiten" will. Visum braucht sie nicht, da EU. Da reicht einfaches melden. Aber nochmal: das Ausländeramt wird zucken, wenn eine österreichisch (= deutsch) sprechende jugne Dame in Deutschland AP werden will... Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 04.01.2008, 11:51



Antwort auf: privates SommerAuPair - Papierkram

Dann ist mein Fazit es so zu machen wie mit den Babysittern. Die werden auch nicht angemeldet und auch nicht versichert sondern machen einfach so ihren Job. Es geht ja um gerade 4 Wochen. Bin gespannt was Fr. Bader noch anmerken wird. Danke karin

Mitglied inaktiv - 04.01.2008, 20:17