Frage: private Ferienbetreuung

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Ergotherapeutin und zur Zeit in elternzeit. Seit ca 2 Jahren gebe ich nebenberuflich, selbständig Kurse für Eltern und Kinder. Im sommer möchte ich ein Ferienprogramm für max. 2 Wochen starten, wo die Kinder vor bzw nach dem Kurs betreut werden können ( von frühestens 8.00 Uhr bis max. 12.30 Uhr). Bisher bin ich davon ausgegengen, dass ich dafür keine Erlaubnis vom Jugendamt benötige, da ich nach § 43 VIII SGB Kap.3 Abs.2 die Betreuung nicht länger als 12 Wochen ausübe. Ist das so richtig?? Vielen Dank für Ihre Antwort. MfG goebel30

Mitglied inaktiv - 12.07.2011, 10:52



Antwort auf: private Ferienbetreuung

Hallo, § 43 Erlaubnis zur Kindertagespflege (1) Eine Person, die ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während eines Teils des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen will, bedarf der Erlaubnis. Also haben Sie Recht Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.07.2011