Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Ergotherapeutin und zur Zeit in elternzeit. Seit ca 2 Jahren gebe ich nebenberuflich, selbständig Kurse für Eltern und Kinder. Im sommer möchte ich ein Ferienprogramm für max. 2 Wochen starten, wo die Kinder vor bzw nach dem Kurs betreut werden können ( von frühestens 8.00 Uhr bis max. 12.30 Uhr). Bisher bin ich davon ausgegengen, dass ich dafür keine Erlaubnis vom Jugendamt benötige, da ich nach § 43 VIII SGB Kap.3 Abs.2 die Betreuung nicht länger als 12 Wochen ausübe. Ist das so richtig?? Vielen Dank für Ihre Antwort. MfG goebel30
Mitglied inaktiv - 12.07.2011, 10:52