Guten Tag Frau Bader, ich hoffe Sie können folgende kurz Frage beantworten. Unsere Nachbarn handhaben es so, daß sie des öftern den PKW offen lassen (Schlüssel im Haus) damit die Kinder damit "spielen" können. Die Eltern selber befinden sich in diesem Moment im Haus oder auf Terrasse und haben das Auto nicht im Blick. Trotz Verbot unsererseits haben unsere Kinder (fast 10 und fast 5) die Gelegenheit genutzt und mitgespielt. Nun schlug die Nachbarstochter die Autotür, im Spiel, zu und unsere Tochter hatte ihre Hand noch dazwischen. Glücklicherweise, ist es nur eine Schnittwunde. Wie sieht es rechtlich aus? Habe ich die Aufsichtsplicht verletzt? Reicht ein Verbot meinerseits aus? Was passiert, wenn die Kinder es schaffen die Handbremse zu lösen und das Auto rollt, da schräge Auffahrt, weg? Vielen Dank 3P
Mitglied inaktiv - 03.06.2009, 11:37