Hallo Frau Bader, ich habe Ihren damaligen Rat befolgt und wegen einer Teichsicherung eines uneinsichtigen Nachbarn das Ordnungsamt eingeschalten. Was aber macht man, wenn das Amt auf eine zivilrechtliche Klage verweist und nicht handeln will? Gibt es einen Paragraphen, der dies regelt? Vielen Dank im voraus, scubamaus
Mitglied inaktiv - 26.03.2004, 23:04