Frage: OT: Arbeitszeugniss

Hallo Frau Bader, ich denke fast, das ich hier mit meinem Thema falsch bin, möchte es aber dennoch mal probieren :o) Also, ich habe am 26.04.2003 gekündigt, ein Arbeitszeugnis wurde mir zugesichert. Da ich auf dieses Zeugnis dringend angewiesen bin, möchte ich gerne wissen: welchen Zeitraum ich verstreichen lassen muss bis ich dieses mit nachdruck verlangen kann (über anwalt). Gibt es irgendwelche fristen? Danke

Mitglied inaktiv - 04.07.2003, 13:05



Antwort auf: OT: Arbeitszeugniss

Hallo, Der Anspruch auf Erteilung des Zeugnisses kann vor den Arbeitsgerichten durchgesetzt werden. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass der Arbeitgeber seiner Pflicht auf Erteilung des Zeugnisses nachgekommen ist, wenn er das Zeugnis ausgestellt und zur Abholung bereitgelegt hat. Er ist nicht verpflichtet, dem Arbeitnehmer das Zeugnis zuzuschicken. Ferner ist vor der gerichtlichen Geltendmachung im konkreten Einzelfall zu prüfen, ob der Anspruch möglicherweise durch Unmöglichkeit, Verwirkung oder durch den Ablauf sogenannter Ausschlussfristen (in der Praxis am häufigsten) nicht mehr durchsetzbar ist. Die Verjährung spielt im Hinblick auf die hier geltende 30-jährige Frist in der Praxis nahezu keine Rolle. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.07.2003



Antwort auf: OT: Arbeitszeugniss

soweit ich weiss, musste das spätestens nach 4Wochen anmahnen, sonst haste Pech :o(

Mitglied inaktiv - 04.07.2003, 14:26