nterhalt bei eheähnlicher Geminschaft

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: nterhalt bei eheähnlicher Geminschaft

Liebe Frau Bader, mein Mann zahlt an seine Exfrau Unterhalt. Natürlich auch an das gemeinsame Kind. Diese Dame lebt bereits seit dreieinhalb Jahren mit ihrem neuen Partner in einer gemeinsamen Wohnung. Wir haben Ihren Unterhalt nie neu berechnen lassen, obwohl es sich ja nach drei Jahren um eine verfestigte eheähnliche Lebensgemeinschaft handelt; auch nicht als unser gemeinsames Kind geboren wurde. Nun ist sie schwanger und wird in zwei Wochen das neue gemeinsame Kind von ihrem Partner entbinden. Jetzt müsste doch rein rechtlich die Möglichkeit bestehen ihren Unterhalt zu streichen. Schließlich ist die Beziehung durch eine Schwangerschaft ja noch mehr unterstrichen und die Vermutung nach so langer Zeit liegt nahe, dass sie nur nicht heiraten, damit sie weiterhin Unterhalt erhält?! Können wir den Unterhalt (der nicht tituliert ist; nur der Unterhalt des Kindes)nach der Geburt streichen und dann abwarten ob sie den Gang zum Anwalt geht? Sie bekommt Prozesskostenbeihilfe, wir leider nicht. Danke und LG, Nicole

Mitglied inaktiv - 04.06.2004, 11:59



Antwort auf: nterhalt bei eheähnlicher Geminschaft

Hallo, ja, das würde ich so machen.Schreiben Sie ihr doch einen kurzen Brief, warum Sie sich so verhalten. DAnn weiß der RA direkt bescheid. Suchen Sie sich am Besetn im Netz Urteile dazu heraus. Habe gerade vorletzte Woche genau in einem solchen Fall (mein MAndant war der Mann) gewonnen-der Unterhalt ist gestrichen worden. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.06.2004